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    DGAP-Adhoc  3890  0 Kommentare PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN (deutsch)

    PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN

    PAION AG / Schlagwort(e): Research Update

    05.11.2014 06:26

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT

    STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN

    - Ono wird das Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung

    von Fragen im Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht

    fortführen, obwohl keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der

    klinischen Studien beobachtet worden sind

    - Ono wird seine Lizenz für Japan zurückgeben und den Daten- und

    Know-how-Transferprozess an PAION einleiten

    - Remimazolam ist ab sofort für die Einlizensierung in Japan verfügbar

    - PAION prüft eine alternative Strategie für die Zulassung in Japan

    Aachen, 05. November 2014 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN

    DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute

    bekannt, dass ihr japanischer Entwicklungspartner Ono Pharmaceutical Co.,

    Ltd. ("Ono"), PAION AG über die heutige Entscheidung informiert hat, "das

    Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung von Fragen im

    Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht fortzuführen, obwohl

    keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der klinischen Studien

    beobachtet worden sind."

    Ono hatte das klinische Entwicklungsprogramm mit Remimazolam in der

    japanischen Leitindikation "Vollnarkose" im November 2013 erfolgreich

    abgeschlossen. Der primäre Endpunkt (Wirksamkeit) für eine Vollnarkose

    wurde von 100 % der Patienten in allen Gruppen ohne besorgniserregende

    Nebenwirkungen erreicht und es wurde eine im Vergleich zu Propofol klinisch

    relevante geringere kardiodepressive Wirkung (z. B. Abfall des Blutdrucks)

    beobachtet. Anschließend wurde die restliche Entwicklung für die

    Einreichung des Zulassungsantrags in Japan abgeschlossen. Dazu gehörten

    auch weitere Studien, um pharmakokinetische Ergebnisse in dem anderen

    Entwicklungsprogramm "Sedierung auf der Intensivstation" aufzuklären. Diese

    unterstützen PAIONs Auffassung, dass das vorhandene Datenpaket zur

    Zulassung in der Vollnarkose eingereicht werden kann.

    Ono hat nun beschlossen, seine Entwicklungsaktivitäten einzustellen und die

    Lizenz zurückzugeben. Es wird keine Rückzahlung von erhaltenen Zahlungen

    für Meilensteine geben. Remimazolam ist jetzt wieder für die

    Einlizensierung in Japan für andere Parteien verfügbar.

    PAION evaluiert nun eine alternative Strategie für die Zulassung für

    Remimazolam in Japan in der Indikation Vollnarkose durch PAION oder einen

    anderen Partner. PAION hat vollen Zugriff auf alle von Ono generierten

    Daten. Die Parteien werden eng zusammen arbeiten, um die Übergabe so

    schnell wie möglich abzuschließen.

    PAION erwartet keine Auswirkungen auf die laufenden Entwicklungsprogramme

    in der Vollnarkose in Europa und der Kurznarkose bei kleinen Eingriffen in

    den USA.

    Ono und PAION UK LIMITED (vormals CeNeS Limited) hatten im Jahr 2007 einen

    Lizenzvertrag abgeschlossen, der Ono das Recht zur ausschließlichen

    Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Japan gewährt.

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    Kontakt

    Ralf Penner

    Director Investor Relations / Public Relations

    PAION AG

    Martinstraße 10-12

    52062 Aachen

    Tel.: +49 241 4453-152

    E-Mail: r.penner@paion.com

    www.paion.com

    Disclaimer:

    Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete

    Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen

    vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum

    Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken,

    Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der

    Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu

    führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit

    oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich

    abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer

    Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen

    auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt

    keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben

    oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen

    widerzuspiegeln.

    05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: PAION AG

    Martinstr. 10-12

    52062 Aachen

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)241-4453-0

    Fax: +49 (0)241-4453-100

    E-Mail: info@paion.com

    Internet: www.paion.com

    ISIN: DE000A0B65S3

    WKN: A0B65S

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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