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    DGAP-Adhoc  2054  0 Kommentare PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN


    PAION AG / Schlagwort(e): Research Update

    05.11.2014 06:26

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT
    STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN

    - Ono wird das Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung
    von Fragen im Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht
    fortführen, obwohl keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der
    klinischen Studien beobachtet worden sind

    - Ono wird seine Lizenz für Japan zurückgeben und den Daten- und
    Know-how-Transferprozess an PAION einleiten

    - Remimazolam ist ab sofort für die Einlizensierung in Japan verfügbar

    - PAION prüft eine alternative Strategie für die Zulassung in Japan

    Aachen, 05. November 2014 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN
    DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute
    bekannt, dass ihr japanischer Entwicklungspartner Ono Pharmaceutical Co.,
    Ltd. ("Ono"), PAION AG über die heutige Entscheidung informiert hat, "das
    Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung von Fragen im
    Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht fortzuführen, obwohl
    keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der klinischen Studien
    beobachtet worden sind."

    Ono hatte das klinische Entwicklungsprogramm mit Remimazolam in der
    japanischen Leitindikation "Vollnarkose" im November 2013 erfolgreich
    abgeschlossen. Der primäre Endpunkt (Wirksamkeit) für eine Vollnarkose
    wurde von 100 % der Patienten in allen Gruppen ohne besorgniserregende
    Nebenwirkungen erreicht und es wurde eine im Vergleich zu Propofol klinisch
    relevante geringere kardiodepressive Wirkung (z. B. Abfall des Blutdrucks)
    beobachtet. Anschließend wurde die restliche Entwicklung für die
    Einreichung des Zulassungsantrags in Japan abgeschlossen. Dazu gehörten
    auch weitere Studien, um pharmakokinetische Ergebnisse in dem anderen
    Entwicklungsprogramm "Sedierung auf der Intensivstation" aufzuklären. Diese
    unterstützen PAIONs Auffassung, dass das vorhandene Datenpaket zur
    Zulassung in der Vollnarkose eingereicht werden kann.

    Ono hat nun beschlossen, seine Entwicklungsaktivitäten einzustellen und die
    Lizenz zurückzugeben. Es wird keine Rückzahlung von erhaltenen Zahlungen
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