Einlagensicherungsfonds
Sicherungsgrenze sinkt - Legen Sie Ihr Geld bei verschiedenen Banken an!
Die Einlagensicherung ist in Deutschland zweigeteilt: Zunächst gilt eine gesetzliche Sicherung. Sie greift bis zu einem Guthaben von 100.000 Euro. Darüber hinaus greift im Falle der Insolvenz einer Geschäftsbank der Einlagensicherungsfonds der Banken. Erstmals seit fast vierzig Jahren wird dessen Sicherungsgrenze nun systematisch herabgesetzt.
Finanziert wird der 1976 gegründete Einlagensicherungsfonds der Banken über eine jährliche Umlage der teilnehmenden 165 privaten Kreditinstitute. Fast vierzig Jahre blieb die Sicherungsgrenze unberührt. Noch bis Ende des Jahres liegt sie bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank. Pro Kunde wohlgemerkt. Doch das soll sich bald ändern...
Die Einlagensicherung, ein Erfolgsmodell? Gerne erklärt der Bundesverband deutscher Banken, wie erfolgreich das Modell sei, berichtet die „Welt“. Dabei werde auch gerne auf die Vergangenheit verwiesen, in der es wiederholt doch gerade der Einlagensicherungsfonds gewesen sei, der Kunden von einem Bankensturm abhielt. Und die Fälle, in denen der Fonds Kunden entschädigt haben, seien mit Nichten ein Zuckerschlecken gewesen. Denn: „Darunter waren auch große Brocken, wie die Entschädigung der Kunden der Lehman Brothers Deutschland in Höhe von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro“, zitiert die Zeitung Michael Kemmer vom Bundesverband deutscher Banken.
Von 30 auf 8,75 Prozent: Erstmals seit fast vierzig Jahren wird die Sicherungsgrenze gesenkt
Doch aufgepasst: Ab dem 1. Januar 2015 wird die prozentuale Sicherungsgrenze langsam aber sicher abgesenkt. Zunächst auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, dann ab dem 1. Januar 2020 auf 15, ab dem 1. Januar 2025 sogar nur noch 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Das Mindeste, was eine Bank in Deutschland derzeit an Eigenkapital nachweisen muss, beträgt fünf Millionen Euro, schreibt die „Welt“. Daraus folgt, dass die freiwillige Garantie der Banken pro Kunde derzeit bei 1,5 Millionen Euro liegt. Ab 2025 jedoch liegt die Untergrenze, vorausgesetzt die Minimalanforderungen an das Eigenkapital ändern sich nicht, bei nur noch 437.000 Euro pro Kunde. Da könnte zwar nicht der Mehrzahl der Bankkunden mullmig werden. Aber der eine oder andere Bankkunde könnte da schon ins Grübeln kommen. Auch steht die Frage im Raum, was danach kommt.
Zu beachten ist allerdings, dass die derzeitige Entwicklung eindeutig auf höhere Eigenkapitalsummen hindeutet. Und ohnehin haben die größten Banken ein weitaus größeres Volumen an haftendem Eigenkapital. Die Deutsche Bank beispielsweise besitzt dem Bericht zufolge ein haftendes Eigenkapital in Höhe von 46,8 Milliarden Euro. „In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Bei vielen Banken liegt das Eigenkapital heute im dreistelligen Millionen- oder gar im Milliardenbereich. Damit liegt der maximale Einlagenschutz bei einigen Banken deutlich über einer Milliarde Euro pro Kunde“, betont Kemmer laut „Welt“ und beschwiegelt aufkeimende Sorgen.
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Doch bei solch gigantischen Summen kommen natürlich Zweifel auf, ob der Einlagensicherungsfonds der Banken im Falle der Insolvenz einer großen Bank tatsächlich in der Lage wäre, die Sicherungsgrenze zu erfüllen. Schätzungen zufolge habe der Banken-Einlagensicherungsfonds ein Volumen von fünf bis 5,5 Milliarden Euro, schreibt die Zeitung. Dem gegenüber steht eine gigantische Menge an Einlagen von Privatkunden auf Girokonten und Tagesgeldkonten. Der Geschäftsführer des Internet-Portals Tagesgeldvergleich, Daniel Franke, beziffert diese dem Bericht zufolge auf 975 Milliarden Euro.
Franke rät deswegen keinem, auf die Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds zu vertrauen: „Wir raten Bankkunden generell, nicht mehr als die gesetzlich pro Kopf garantierten 100.000 Euro bei einer einzigen Bank anzulegen.“ Zu beachten sei schließlich auch, dass Kunden keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung hätten, sobald der Fonds leer sei, da „die Leistung des Sicherungsfonds freiwillig ist“.