DGAP-Adhoc
Drillisch beschließt Veräußerung eigener Aktien
Drillisch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Transaktion eigene Aktien
24.11.2014 18:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.
Gesellschaft beschließt Veräußerung eigener Aktien
Maintal, den 24.11.2014 - Der Vorstand der Drillisch AG hat am heutigen Tag
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 5.189.015 von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (rund 9,76% des Grundkapitals) im
Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding)
bei institutionellen Investoren marktnah zu platzieren. Die
Privatplatzierung soll sofort beginnen und spätestens am 25. November 2014
abgeschlossen sein.
Der Erlös aus der Platzierung der eigenen Aktien dient der Erhöhung der
finanziellen Flexibilität der Gesellschaft, einerseits für allgemeine
Unternehmenszwecke, aber auch im Hinblick auf Unternehmenskäufe.
Berenberg begleitet die vorgenannte Transaktion als Sole Global
Coordinator.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada,
Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstoßen würde. Die Verbreitung
dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Ländern rechtlichen
Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder
der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche
Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung
solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher
Vorschriften solcher Länder darstellen.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Drillisch AG dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,
solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United
States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
"Securities Act") besteht oder die Transaktion nicht unter die
Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.
Gesellschaft beschließt Veräußerung eigener Aktien
Maintal, den 24.11.2014 - Der Vorstand der Drillisch AG hat am heutigen Tag
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 5.189.015 von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (rund 9,76% des Grundkapitals) im
Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding)
bei institutionellen Investoren marktnah zu platzieren. Die
Privatplatzierung soll sofort beginnen und spätestens am 25. November 2014
abgeschlossen sein.
Der Erlös aus der Platzierung der eigenen Aktien dient der Erhöhung der
finanziellen Flexibilität der Gesellschaft, einerseits für allgemeine
Unternehmenszwecke, aber auch im Hinblick auf Unternehmenskäufe.
Berenberg begleitet die vorgenannte Transaktion als Sole Global
Coordinator.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada,
Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstoßen würde. Die Verbreitung
dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Ländern rechtlichen
Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder
der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche
Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung
solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher
Vorschriften solcher Länder darstellen.
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von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Drillisch AG dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,
solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United
States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
"Securities Act") besteht oder die Transaktion nicht unter die
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