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    DGAP-Adhoc  320  0 Kommentare Drillisch beschließt Veräußerung eigener Aktien


    Drillisch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Transaktion eigene Aktien

    24.11.2014 18:02

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
    Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
    Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

    Gesellschaft beschließt Veräußerung eigener Aktien

    Maintal, den 24.11.2014 - Der Vorstand der Drillisch AG hat am heutigen Tag
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 5.189.015 von der
    Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (rund 9,76% des Grundkapitals) im
    Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding)
    bei institutionellen Investoren marktnah zu platzieren. Die
    Privatplatzierung soll sofort beginnen und spätestens am 25. November 2014
    abgeschlossen sein.

    Der Erlös aus der Platzierung der eigenen Aktien dient der Erhöhung der
    finanziellen Flexibilität der Gesellschaft, einerseits für allgemeine
    Unternehmenszwecke, aber auch im Hinblick auf Unternehmenskäufe.

    Berenberg begleitet die vorgenannte Transaktion als Sole Global
    Coordinator.

    Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
    Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada,
    Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
    Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstoßen würde. Die Verbreitung
    dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Ländern rechtlichen
    Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder
    der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche
    Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung
    solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher
    Vorschriften solcher Länder darstellen.

    Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
    Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
    von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
    Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
    Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Drillisch AG dürfen in
    den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,
    solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United
    States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
    "Securities Act") besteht oder die Transaktion nicht unter die
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