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    DGAP-News  536  0 Kommentare GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) - Seite 2


    ob und wann ein Kontrollwechsel im Rahmen der Durchführung des
    Übernahmengebots eintritt. Die Bieterin geht im Übernahmeangebot davon aus,
    dass ein Kontrollwechsel mit Ablauf der Annahmefrist eintritt.

    Sofern Anleihegläubiger die vorzeitige Rückzahlung ihrer
    Wandelschuldverschreibungen verlangen, müssen diese Anleihegläubiger
    sämtliche oder einzelne ihrer Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist
    von mindestens 10 Kalendertagen vor dem Wirkungsstichtag nach näherer
    Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig stellen. In einem solchen Fall
    werden die Wandelschuldverschreibungen am Wirkungsstichtag zu ihrem
    Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen an die
    Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.

    Um alternativ das Wandlungsrecht auf der Grundlage des angepassten
    Wandlungspreises auszuüben, müssen die Anleihegläubiger nach näherer
    Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens bis zum 21. Januar 2015, 16:00
    Uhr (mitteleuropäische Zeit) bei der Hauptwandlungsstelle (Citibank, N.A.,
    Citigroup Centre, Global Transaction Banking, Canada Square, Canary Wharf,
    London E14 5LB, England) über ihre jeweilige Depotbank eine als bedingte
    Wandlungserklärung gekennzeichnete Wandlungserklärung einreichen und die
    entsprechenden Wandelschuldverschreibungen an die Hauptwandlungsstelle
    liefern. Ein Vordruck für eine solche Erklärung ist bei der
    Hauptwandlungsstelle über die jeweilige Depotbank der Anleihegläubiger
    erhältlich.

    GAGFAH beabsichtigt nicht, von der in den Anleihebedingungen vorgesehene
    Barausgleichsoption Gebrauch zu machen. Die Lieferaktien müssen den
    Anleihegläubigern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens am 15.
    Geschäftstag nach dem Wandlungstag gutgeschrieben werden. GAGFAH
    beabsichtigt, die Lieferaktien nach wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts
    sobald wie möglich über die Hauptwandlungsstelle bereitzustellen, um die
    Anleihegläubigern in die Lage zu versetzen, das Übernahmeangebot während
    der Weiteren Annahmefrist anzunehmen. GAGFAH übernimmt jedoch keine Gewähr
    oder Haftung für die Lieferung der Lieferaktien innerhalb der Weiteren
    Annahmefrist.

    Bruchteile von Lieferaktien werden nicht in Geld ausgeglichen. Die
    Lieferaktien werden aus genehmigtem Kapital der GAGFAH stammen.

    Luxembourg, 19. Dezember 2014

    GAGFAH S.A.



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    19.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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    verantwortlich.

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    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: GAGFAH S.A.
    2-4, rue Beck
    1222 Luxemburg
    Großherzogtum Luxemburg
    Telefon: + 352 266 366 21
    Fax: + 352 266 366 01
    E-Mail: info@gagfah.com
    Internet: www.gagfah.com
    ISIN: LU0269583422, LU0269583422
    WKN: A0LBDT
    Indizes: MDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
    Stuttgart


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    307739 19.12.2014
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