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    BGH  359  0 Kommentare Weniger Schutz für erfahrene Anleger bei riskanten Finanzwetten

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Banken gestärkt, die erfahrenen Anlegern riskante Finanzwetten vermitteln. Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der 2008 Währungswetten abgeschlossen und erhebliche Verluste erlitten hatte. Die verklagte Sparkasse habe den Anleger nicht falsch beraten, urteilte der BGH am Dienstag. Sie habe davon ausgehen können, dass dem Anleger aufgrund seiner Erfahrung das Risiko bewusst gewesen sei.

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    Außerdem entschied der BGH, dass vermittelnde Banken weniger Aufklärungspflichten haben als die Kreditinstitute, die das Geschäft dann mit dem Kunden abschließen. Wenn eine Bank nur berate, habe sie keinen "schwerwiegenden Interessenskonflikt", hieß es. Für das Kreditinstitut ist eine derartige Wette nur profitabel, wenn sie zum Nachteil des Kunden ausgeht.

    In dem Fall war die Sparkasse nur beratend tätig - die Finanzwette auf Wechselkursunterschiede von Türkischer Lira und Schweizer Franken schloss der Geschäftsmann dann vereinbarungsgemäß mit einer Landesbank. Später verklagte er die Sparkasse auf Schadenersatz und verlor bereits in den Vorinstanzen./din/DP/zb





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