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    DGAP-Adhoc  317  0 Kommentare Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Solar-Fabrik AG beabsichtigt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, Thomas Oberle als weiteres Vorstandsmitglied bestellt


    Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten / Schlagwort(e): Insolvenz/Personalie

    29.01.2015 19:03

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad hoc-Meldung vom 29.01.2015

    Die Solar-Fabrik AG (ISIN: DE0006614712) beabsichtigt, die Durchführung
    eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu beantragen. Ein
    entsprechender Antrag soll auch für die Solar-Fabrik Wismar GmbH
    vorbereitet werden. Ziel der Eigenverwaltung ist es, die Solar-Fabrik AG
    und die Solar-Fabrik Wismar GmbH zu restrukturieren. Die übrigen
    Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG sind von diesem Antrag nicht
    betroffen. Der Antrag soll voraussichtlich am 02.02.2015 beim AG Freiburg
    eingereicht werden.

    Die Solar-Fabrik AG leidet bereits seit dem 4. Quartal 2014 unter einem
    massiven Einbruch der Nachfrage und dem damit einhergehenden Preisverfall
    im Markt für Solarmodule. Dieser allgemeine Markttrend in Europa wird sich
    nach Einschätzung der Solar-Fabrik AG wahrscheinlich im Verlauf der
    nächsten Monate fortsetzen. Daraus ergibt sich ein erheblicher Druck zur
    weiteren Kostenreduktion, für die die erweiterten Möglichkeiten der
    Eigenverwaltung genutzt werden sollen. Derzeit ist die Solar-Fabrik AG
    weder überschuldet noch zahlungsunfähig.

    Aufgrund der sinkenden Nachfrage der letzten Monate befindet sich die
    Solar-Fabrik seit November 2014 in Kurzarbeit. Die Solar-Fabrik AG sieht es
    als wahrscheinlich an, dass sich diese Nachfragesituation nur langsam
    ändern wird. Mit weiter andauernder Kurzarbeit droht ein weiterer Rückgang
    der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik AG im
    2. Quartal 2015. Aufgrund dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit hat der
    Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, einen Antrag
    auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung vorbereiten
    und einreichen zu wollen. Ziel ist, die Restrukturierung der Solar-Fabrik
    AG und ihrer Tochtergesellschaften möglichst frühzeitig anzugehen.

    Außerdem hat der Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG heute Herrn Rechtsanwalt
    Thomas Oberle unter der aufschiebenden Bedingung der Anordnung vorläufiger
    Maßnahmen gemäß § 21 InsO oder, sofern dies vorher geschieht, die Eröffnung
    des Insolvenzverfahrens, über das Vermögen der Gesellschaft in
    Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht zum weiteren Mitglied des
    Vorstands bestellt. Herr Rechtsanwalt Thomas Oberle ist ein erfahrener
    Insolvenzverwalter und Sanierungsberater, der die Funktion des
    "Eigenverwalters" in der Gesellschaft erfüllen soll.

    Für weitere Informationen:
    Investor Relations
    Tel.: +49-761-4000-100,
    Fax: +49-761-4000-199


    29.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten
    Munzinger Str. 10
    79111 Freiburg
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)761 - 4000-0
    Fax: +49 (0)761 - 4000-199
    E-Mail: info@solar-fabrik.de
    Internet: www.solar-fabrik.de
    ISIN: DE0006614712
    WKN: 661471
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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