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    EANS-Hauptversammlung  482  0 Kommentare Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
    gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Schriftform spätestens am 5. März 2015 der Gesellschaft
    ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18,
    Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax
    unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der
    Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
    § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
    Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
    Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
    nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
    Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung Aktionärinnen und
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
    erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
    Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
    verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
    Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
    Verlangen in Textform spätestens am 17. März 2015 der Gesellschaft
    entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz,
    Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
    Buchbauer, oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com zugeht.
    Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
    Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
    AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
    als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
    die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Auskunftsrecht Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen
    in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
    Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

    Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin
    ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
    Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
    Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus.

    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und
    Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
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    EANS-Hauptversammlung Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 108. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 26. März …

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