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    EANS-Hauptversammlung  482  0 Kommentare Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

    108. ordentlichen Hauptversammlung
    am Donnerstag, dem 26. März 2015, um 10:30 Uhr,
    im Steiermarksaal/Grazer Congress,
    8010 Graz, Schmiedgasse 2

    Tagesordnung:

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2014

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2014

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

    6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
    für das Geschäftsjahr 2015

    7. Wahlen in den Aufsichtsrat

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind ab 5. März
    2015 gemäß § 108 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.andritz.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
    aufliegen:

    - Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
    Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
    Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das
    Geschäftsjahr 2014 - Text dieser Einberufung - Beschlussvorschläge zu
    den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 - Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG
    samt Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
    Tagesordnungspunkt 7 - Formulare für die Erteilung und den Widerruf
    einer Vollmacht

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
    AKTG

    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionärinnen und
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
    erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
    Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
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