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    DGAP-Adhoc  807  0 Kommentare RWE Aktiengesellschaft: Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst


    RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf

    01.03.2015 12:32

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Das britische Energieministerium (DECC) hat gestern mitgeteilt, den
    beantragten Letter of Comfort für den Kontrollwechsel des UK Geschäfts der
    RWE Dea nicht erteilen zu wollen. Auf der Grundlage der im Januar
    abgeschlossenen Verträge mit der LetterOne-Gruppe hat dies jedoch keine
    Auswirkungen auf den Vollzug der Transaktion am 02. März 2015. Die Verträge
    sehen eine Übertragung der RWE Dea als Ganzes einschließlich des UK
    Geschäfts vor. Nur wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug die EU
    oder die USA Sanktionen gegen die LetterOne oder deren Eigner verhängen
    sollten, ist RWE zum Rückerwerb des UK Geschäfts verpflichtet.


    01.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft
    Opernplatz 1
    45128 Essen
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)201-12-15025
    Fax: +49 (0)201-12-15265
    E-Mail: invest@rwe.com
    Internet: www.rwe.com
    ISIN: DE0007037129, DE0007037145
    WKN: 703712, 703714
    Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
    Terminbörse EUREX

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