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    DGAP-Adhoc  837  0 Kommentare DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest (deutsch)

    DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest

    DAB Bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    27.03.2015 12:24

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für

    verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest

    München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in

    München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht

    mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP

    Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der

    Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch

    die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog.

    verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG

    i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

    Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals

    der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt,

    dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und

    konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene

    Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

    DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als

    Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der

    DAB Bank AG festgelegt.

    Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG

    haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG

    als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG

    als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des

    verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der

    Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des

    Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der

    Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG

    am 13. April 2015 beurkundet wird.

    Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB

    Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen

    Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf

    der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB

    Bank AG gefasst werden.

    DAB Bank AG

    Der Vorstand

    Kontakt:

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jürgen Eikenbusch, DAB Bank AG,

    +49 89 500 68 1595 oder ir@dab.com.

    27.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: DAB Bank AG

    Landsberger Straße 300

    80687 München

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)89 500 68 1696

    Fax: +49 (0)89 500 68 669

    E-Mail: ir@dab.com

    Internet: www.dab-bank.de

    ISIN: DE0005072300

    WKN: 507230

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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