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     1758  0 Kommentare Mit Beratungshonorar zu mehr Kundennähe

    Honorarberater sind unabhängig von Produktgebern tätig. Das Feld ist weit und momentan für Kunden unübersichtlich. So gibt es den in 2014 neu geschaffenen Honoraranlageberater, der ausschließlich zu Finanzanlagen beraten darf und den Versicherungsberater (§34 e GewO), der ausschließlich beraten und nicht vermitteln darf und somit seine Kunden nach der Beratung zu einem Vermittler weiterschicken muss.
     
    Zusätzlich gibt es noch den Honorar-Makler, der Versicherungen auch gegen Honorar vermittelt. Sie haben gemeinsam, dass sie keinerlei Abschlussprovisionen von Produktgebern annehmen und, dass die Bezahlung ausschließlich durch den Kunden erfolgt. 
     
    Die Beratungsleistung ist stets unabhängig von einer Produktempfehlung oder -vermittlung. Das heißt, Kunden bezahlen die Beratung. Das Ziel des Honorarberaters ist daher eindeutig: Den größtmöglichen Beratungserfolg und Transparenz für den Kunden herbeizuführen.
     
    Honorarberatung bei Versicherungen funktioniert wie die Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Im Zentrum der Beratung stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden. Daraus resultiert aber auch, die Form des Honorars auf die finanzielle Situation des Kunden abzustimmen. Hier haben sich im Markt unterschiedliche Honorarmodelle entwickelt. So kann die Abrechnung zeitbezogen erfolgen, also nach dem angefallenen Stundenvolumen für Beratung, Recherche und Analyse – bei einer Erstberatung im Durchschnitt etwa drei Stunden. Daneben stehen fallbezogene Vergütungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie ein Pauschalhonorar für eine Vorsorgeberatung oder eine Servicepauschale für laufende Betreuung. 
     
    Diese Flexibilität ermöglicht es auch Kunden mit niedrigerem Einkommen, sich eine unabhängige Altersvorsorgeberatung zu leisten. Zudem erhalten die Kunden einen sogenannten Netto-Tarif, ein kostenminimiertes Produkt, das obendrein im Falle der Altersvorsorge schon früh hohe Rückkaufswerte ermöglicht und somit zusätzliche Sicherheit gibt.
     
    Lange hat die Finanzdienstleistungsbranche versucht, die Honorarberatung, die in allen beratenden Berufen gang und gäbe ist, fern zu halten. Aber mehr und mehr Kunden wird bewusst, dass eine Finanzberatung niemals „kostenlos“ ist. Provisionen für den Vermittler, die traditionell in die Tarife eingerechnet sind, werden immer häufiger kritisch hinterfragt. „Nicht zuletzt wegen der Eigenverantwortung von Maklern ist eine deutliche Trendwende zu erkennen. Immer mehr Kunden wollen wissen, welche Kosten in ihrem Vertrag enthalten sind. Die Honorarberatung ermöglicht es ihnen“, erläutert dazu Michael Dreibrodt. “Die direkte Honorierung mittels Honorarberatung ist dabei der zielführende Weg, ein neues Kapitel in der Altersvorsorge aufzuschlagen.“




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    Mit Beratungshonorar zu mehr Kundennähe Honorarberater sind unabhängig von Produktgebern tätig. Das Feld ist weit und momentan für Kunden unübersichtlich. So gibt es den in 2014 neu geschaffenen Honoraranlageberater, der ausschließlich zu Finanzanlagen beraten darf und den Versicherungsberater (§34 e GewO), der ausschließlich beraten und nicht vermitteln darf und somit seine Kunden nach der Beratung zu einem Vermittler weiterschicken muss.

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