GFT
Eine Aktie will nach oben
Der IT-Dienstleister GFT Technologies SE, der vor allem Kunden aus der Finanzbranche bedient, kann ein solides Geschäftsmodell vorweisen. Die Anleger freut´s und kaufen die Aktie stetig aufwärts. Schon seit rund zwei Jahren kennt die Aktie nur einen Weg: nach oben! Die bisherigen Konsolidierungen präsentierten sich stets als Einstiegsgelegenheit in einen intakten Aufwärtstrend. Rücksetzer wurden aufgefangen. Aktuell darf im bereich zwischen ca. 17,50 bis 18 Euro eine Käuferzone ausgemacht werden – ein Fall unter ca. 17,50 Euro dürfte dann im Bereich 16 bis 15,50 Euro auf kräftiges Kaufinteresse stoßen. Erst ein Rückfall unter 13,65 Euro per Monatsschlusskurs würde die Stimmung für die Aktie deutlich drehen.
Monatskerzen – GFT Technologies SE
An der oberen Trendkanalbegrenzung aktuell Widerstand, der zu einer seitwärts gerichteten Konsolidierung führen könnte. Die Monatskerzen jedoch trendbestätigend.
Tageskerzen – GFT Technologies SE
Im März und April eine Pause – sowie nun im Juni eine weitere Verschnaufpause. Bislang wurden auch leichte Rücksetzer aufgefangen, die Lunten der Tageskerzen im Bereich 18 Euro dürfen positiv interpretiert werden. Kurzfristig sollte sich die Seitwärtsbewegung weiter fortsetzen – Chance nach oben überwiegt grundsätzlich. Ein schneller Ausbruch über ca. 20 Euro in den kommenden Tagen ergibt allerdings nur Aufwärtspotenzial bis ca. 21 bis 21,50 Euro. Daher wäre eine längere Konsolidierung wünschenswert. Setzen Sie den Wert auf Ihre Watchlist!
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com