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     463  0 Kommentare Erneute Niederlage für EU-Kommission im Streit mit France Télécom

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im jahrelangen Streit mit dem französischen Telekomanbieter France Télécom hat die EU-Kommission eine erneute Niederlage kassiert. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte am Donnerstag eine frühere Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbshüter für nichtig (Rechtssachen T-425/04 und T-444/04). Damit bestätigten die Richter im Ergebnis ein Urteil von 2010.

    Bei dem seit über zehn Jahren schwelenden Streit geht es um einen 2002 geplanten Kredit des französischen Staates an das Unternehmen, das heute Orange heißt. Die EU-Kommission hatte zwei Jahre später entschieden, dass dieses Kreditangebot in Höhe von 9 Milliarden Euro für den damals kriselnden Konzern eine staatliche Beihilfe sei und gegen EU-Recht verstoße. Beihilfen sind in Europa nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, damit der Staat einzelnen Unternehmen oder Branchen keinen unlauteren Vorteil verschafft.

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    Die EU-Richter erklärten nun, dass die bereits 2002 von französischen Behörden abgegebenen Erklärungen, in denen sie dem Unternehmen finanzielle Unterstützung zusicherten, keine staatliche Beihilfe seien. Obwohl nie staatliche Mittel geflossen sind, stufte die EU-Kommission schon diese Ankündigung als Beihilfe ein, weil aus ihrer Sicht damit staatliche Mittel gebunden wurden. Das sehen die Richter anders: Sie werten die Zusage nicht als Beihilfe.

    Ein ähnliches Urteil des EU-Gerichts von 2010 hatte der übergeordnete Europäische Gerichtshof (EuGH) drei Jahre später wieder aufgehoben. Nach seiner Auffassung hatte der versprochene Vorschuss der France Télécom einen aus staatlichen Mitteln gewährten Vorteil verschafft. Anschließend verwies der EuGH die Rechtssache jedoch wieder ans EU-Gericht zurück und forderte die Klärung weiterer Details. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission jetzt erneut für nichtig. Gegen die Entscheidung können die Parteien innerhalb von zwei Monaten beim EuGH vorgehen./ban/DP/stw




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