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    MiFID II  1574  0 Kommentare „Beratungsprotokolle sind keine Pflicht“

    Rechtsanwalt Christian Waigel spricht mit FundResearch über den aktuellen Stand der Finanzmarktrichtlinie MiFID II.

    Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II wird in erster Linie Vermögensverwalter mit 32-KWG-Lizenz sowie Bank- und Sparkassenberater betreffen. Es ist damit zu rechnen, dass die entscheidenden Bestandteile später auch für die 34f-Berater übernommen werden. Nach jetziger Planung sollen die neuen Regeln bis zum Jahresbeginn 2017 in den einzelnen Ländern eingeführt werden.

    Größter Hammer: das Provisionsverbot. Es ist ein Hin und Her. „Staaten wie Großbritannien oder die Niederlanden – in denen es ein Provisionsverbot gibt – wollen es natürlich auf europäischer Ebene umgesetzt sehen“, erläutert Christian Waigel, Rechtsanwalt bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen, im Gespräch mit FundResearch. Nachdem ein Verbot aber eigentlich schon vom Tisch war, will die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA es durch die Hintertür einführen. „Provisionen sollten nur noch dann erlaubt werden, wenn sie nicht für normale Betriebsausgaben genutzt werden. Sie müssen dazu dienen, die Qualität der Beratung zu verbessern“, so Waigel. Für die ESMA ein Widerspruch: „Nach deren Auffassung verbessern normale Betriebsausgaben nicht die Qualität, denn der Kunde hat davon nichts.“ Nach einem Aufschrei der Finanzlobby sei zumindest der Passus mit den Betriebsausgaben wieder gestrichen worden. 

    Fallgruppen für Provisionen

    Stattdessen habe die ESMA Fallgruppen für die Erlaubnis von Provisionen aufgestellt: Der nicht unabhängige Berater muss ein breites Spektrum an Produkten anbieten, darf aber in keiner engen Verbundenheit zum Anbieter stehen. „Diese Verbundenheit haben die meisten Berater durch einen Vertrag mit ihren Anbietern jedoch“, meint Waigel. „Daher wird dies kaum umsetzbar sein.“

    Um Provisionen erhalten zu dürfen, könne der Berater seinen Kunden auch Zusatzdienstleistungen anbieten. Hier käme beispielsweise ein jährliches Reporting in Frage. „Das ist ganz gefährlich“, warnt Waigel. Berater müssten regelmäßig überprüfen, ob einmal empfohlene Produkte noch immer geeignet sind. „Das wollte die ESMA schon immer erreichen. Der Berater rutscht dadurch in ein Dauerschuldverhältnis gegenüber dem Kunden.“  Da es aber in der Finanzindustrie eine Rückrufpflicht wie bei Automobilherstellern nicht gebe, werde sich nach Ansicht Waigels auch dieses Modell nicht durchsetzen.

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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