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Intershop Communications AG: Verfahren zur Klage gegen Sonderprüfung beendet
DGAP-News: Intershop Communications AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Vergleich
Intershop Communications AG: Verfahren zur Klage gegen Sonderprüfung
beendet
24.07.2015 / 10:14
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Jena, 24. Juli 2015 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1),
führender unabhängiger Anbieter innovativer Lösungen für den
Omni-Channel-Commerce, gibt bekannt, dass das gerichtliche Verfahren zur
Sonderprüfung durch Vergleich im güterichterlichen Verfahren beendet wurde.
Der Vergleich wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Aktionärin GSI Commerce Solutions Inc. hatte gegen den auf der
ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 gefassten Beschluss zur
Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage erhoben.
Wie gemeldet, wurde die Sonderprüfung bereits abgeschlossen. Der bestellte
Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt, hatte keine Anhaltspunkte für einen nicht einem Drittvergleich
standhaltenden Leistungsaustausch zwischen Intershop und eBay festgestellt.
Die Geschäftsbeziehung sei nicht zu beanstanden gewesen.
Jochen Moll, Sprecher des Vorstands der Intershop Communications AG,
begrüßt die Entscheidung: "Damit können wir uns auf der kommenden
Hauptversammlung nun darauf konzentrieren, den Aktionären die weiteren
geplanten Schritte zu präsentieren, um die Fortschritte des Unternehmens zu
sichern und Intershop nachhaltig wachsen zu lassen."
Kontakt:
Investor Relations
Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
F: +49-3641-50-1309
ir@intershop.de
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24.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intershop Communications AG
Intershop Tower
07740 Jena
Deutschland
Telefon: +49 (0)3641-50-0
Fax: +49 (0)3641-50-1002
E-Mail: ir@intershop.de
Internet: www.intershop.de
ISIN: DE000A0EPUH1, DE000A0C4ZE3
WKN: A0EPUH, A0C4ZE
Indizes: CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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380681 24.07.2015
Jena, 24. Juli 2015 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1),
führender unabhängiger Anbieter innovativer Lösungen für den
Omni-Channel-Commerce, gibt bekannt, dass das gerichtliche Verfahren zur
Sonderprüfung durch Vergleich im güterichterlichen Verfahren beendet wurde.
Der Vergleich wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Aktionärin GSI Commerce Solutions Inc. hatte gegen den auf der
ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 gefassten Beschluss zur
Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage erhoben.
Wie gemeldet, wurde die Sonderprüfung bereits abgeschlossen. Der bestellte
Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt, hatte keine Anhaltspunkte für einen nicht einem Drittvergleich
standhaltenden Leistungsaustausch zwischen Intershop und eBay festgestellt.
Die Geschäftsbeziehung sei nicht zu beanstanden gewesen.
Jochen Moll, Sprecher des Vorstands der Intershop Communications AG,
begrüßt die Entscheidung: "Damit können wir uns auf der kommenden
Hauptversammlung nun darauf konzentrieren, den Aktionären die weiteren
geplanten Schritte zu präsentieren, um die Fortschritte des Unternehmens zu
sichern und Intershop nachhaltig wachsen zu lassen."
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Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
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