CTS EVENTIM
Gap geschlossen, Unterstützung erfolgreich verteidigt!
Der Ticketvermarkter CTS Eventim AG veröffentlicht am 27. August seine Halbjahreszahlen. Die Rücksetzer des gestrigen Tages wurden zuvor aufgefangen, das gestern geöffnete Abwärtsgap wurde heute geschlossen. Schon mit der gestrigen Kerze (lange Lunte bei hohen Umsätzen) wurde zudem eine relevante Unterstützungszone aus den Wochenkerzen zwischen ca. 30,50 bis 29,45 Euro bestätigt. Werden nun die Zahlen positiv aufgenommen, besteht auch die Chance, das kleine Gap zwischen 32,33 bis 32,66 Euro zu knacken. Der Aufwärtstrend, der seit Oktober 2014 besteht, könnte so verteidigt werden. Neuerliche Rücksetzer hingegen sollten im Bereich der gestrigen Lunte auf Kaufinteresse stoßen.
Wochenkerzen – CTS EVENTIM AG
Der deutliche Rücksetzer in der vergangenen Woche hat zu einem Abbau der zuvor überkauften Chartsituation geführt. Kritisch aber unwahrscheinlich wäre ein Fall unter ca. 28 Euro – bei gut aufgenommenen Zahlen und einem positiven Ausblick besteht jedoch die Chance auf eine Fortsetzung des Aufwärtstrends. Zwar ist die Aktie mit einem KGV von über 26 für 2017 gut bewertet – die Analystenschätzungen für die Aktie notieren jedoch zwischen ca. 33 bis 46 Euro in den jüngsten Wochen. Vor allem die Aussichten haben bislang die Börsianer überzeugt (Wachstum des Unternehmens im Online-Bereich sowie den expansiven Bemühungen im Ausland).
Tageskerzen – CTS EVENTIM AG
Mit der aktuellen Reaktion ist ein positives Szenario machbar geworden.
Lesen Sie auch
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com