checkAd

    DGAP-News  890  0 Kommentare YOUNIQ AG: Absicht der Corestate Ben BidCo AG und der YOUNIQ AG zur Konzernverschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG und zur Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG (umwandlung


    YOUNIQ AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    04.09.2015 18:06

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
    der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Absicht der Corestate Ben BidCo AG und der YOUNIQ AG zur
    Konzernverschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG und zur
    Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der
    Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)


    Frankfurt am Main, 04. September 2015 - Die Corestate Ben BidCo AG mit Sitz
    in Frankfurt am Main hat dem Vorstand der YOUNIQ AG mit Schreiben vom 10.
    August 2015 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 9.588.304 Aktien und damit
    rund 92,20 % des Grundkapitals der YOUNIQ AG hält.

    Die Corestate Ben BidCo AG hat dem Vorstand der YOUNIQ AG weiterhin
    mitgeteilt, dass sie - wie bereits im Rahmen des Pflichtangebots vom 10.
    November 2014 sowie im Rahmen des Freiwilligen Öffentlichen Erwerbsangebots
    vom 6. März 2015 avisiert - zum Zwecke der Vereinfachung der
    Konzernstruktur eine Verschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben
    BidCo AG anstrebt, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der
    Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG gegen Gewährung einer angemessenen
    Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 1, Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG erfolgen soll
    (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Die Corestate Ben BidCo AG hat
    zugleich ein vorläufiges Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der
    YOUNIQ AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
    Verschmelzungsvertrags den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out beschließt.
    Aufgrund dieser Mitteilung ist der Vorstand der YOUNIQ AG mit der Corestate
    Ben BidCo AG in Gespräche über die Durchführung und Umsetzung einer
    Verschmelzung einschließlich eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs
    eingetreten.

    Frankfurt am Main, 04. September 2015
    Der Vorstand

    Kontakt:

    Investor Relations cometis AG
    Mathias v. Gellhorn
    Tel.: +49 (611) 205855-35
    Fax: +49 (611) 205855-66
    E-Mail: gellhorn@cometis.de


    04.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: YOUNIQ AG
    Eschersheimer Landstraße 6
    60322 Frankfurt am Main
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)69-2474720
    Fax: +49 (0)69-247472100
    E-Mail: info@youniq.de
    Internet: www.youniq-group.de
    ISIN: DE000A0B7EZ7
    WKN: A0B7EZ
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate
    Exchange; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------




    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News YOUNIQ AG: Absicht der Corestate Ben BidCo AG und der YOUNIQ AG zur Konzernverschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG und zur Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG (umwandlung YOUNIQ AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out 04.09.2015 18:06 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. …