CONTINENTAL
Aufwärtstrend geknackt – Conti-Aktie im Minus
Sowohl die VW-Affäre und deutlich fallende Kurse bei den Autowerten als auch der beabsichtigte Börsengang des Autozulieferers Schaeffler drückt derzeit auf die Stimmung bei den Conti-Aktionären. So herrscht derzeit Unsicherheit über die mittel- und langfristigen Wirkungen des „gebauten Mist“ bei VW vor, ob somit auch die Geschäftslage bei den Automobilzulieferern betroffen sein könnte. Zudem präsentierte sich der Kursverlauf der Conti-Aktie schon in den vergangenen Monaten wacklig. Die jüngste Erholung erweist sich gegenwärtig nur als Strohfeuer und Pullback an den zuvor gebrochenen Aufwärtstrend.
Continental AG - Monatskerzen
Die Grundstimmung konnte bis Juli 2015 als positiv bezeichnet werden. Der langfristige Aufwärtstrend wurde jedoch im August deutlich getestet und wird nun im September scheinbar per Monatsschluss
geknackt werden. Um dies zu verhindern, müsste die Conti-Aktie recht zügig über 204 Euro ansteigen. Ein solches Szenario ist jedoch derzeit ausgehend von den Tageskerzen nicht wahrscheinlich. Ein
Fall unter ca. 175/70 Euro dürfte die Schleusen hingegen öffnen und den Wert in Richtung 154/50 Euro drücken. Q3-Zahlen am 09.11.15.
Tageskerzen – Continental AG
Aktuell ein nochmaliger Test des August-Tiefs. Leicht positiv wäre ein Anstieg über 190 sowie folgend über 200 und 204 Euro. Vor allem ein Anstieg über 204 Euro per Daily-Close wäre positiv – Erholungen dürften aber vorerst bei ca. 186/88 Euro auf Widerstand treffen. Jedes neue Tief ist negativ mit der unteren Trendkanalbegrenzung als Kursziel.
Ihr Stefan Salomon
Lesen Sie auch
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.