ADVA OPTICAL
Positive Meldung – positive Kurse!
Heute meldet die ADVA Optical Networking SE einen erfolgreichen Test der 400G-DCI-Technologie. Mit diesem Test wurde die Leistungsfähigkeit dieser Technologie eindrucksvoll bestätigt. Ein Ausschnitt aus der heutigen Pressemitteilung: „Unsere DCI-Technologie trägt dazu bei, dass der Markt neu definiert wird. Sie erweitert den Erwartungshorizont der Menschen und eröffnet neue Möglichkeiten“, so Christoph Glingener, CTO, ADVA Optical Networking. „Das jüngste Beispiel dafür ist unser 400Gbit/s-Feldversuch bei PSNC. Das ist ein Meilenstein für unsere FSP 3000 CloudConnect™. Die fehlerfreie Übertragung mit 400Gbit/s über eine Distanz von 385 Kilometern bei 16-QAM ist ein eindeutiger Beweis für die Stabilität und Zuverlässigkeit unserer Technologie. Dies ist in vielerlei Hinsicht das, was unsere DCI-Lösung von anderen abhebt. Das ist echtes Plug-and-Play. Es gibt nur sehr wenige Unternehmen in unserer Branche, die das zu Recht von sich behaupten können. Dieser Test zeigt ganz deutlich, warum unsere DCI-Technologie bei unseren Kunden so großen Anklang findet.“
Der Kurs steigt, die ADVA-Aktie heute der Tagesgewinner im TecDAX.
Tageskerzen – ADVA Optical Networking SE
Nun fehlt noch ein Ausbruch aus der Range der vergangenen Tage seit August nach oben. Ziel wäre ein neues Jahreshoch – welches wiederum neue Käufer anlocken sollte. Rücksetzer dürften weiterhin aufgefangen werden. Kritisch wäre hingegen ein Fall per Daily-Close unter 8,80 Euro.
Ihr Stefan Salomon
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Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com
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