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    Bauen - Wohnen - Steuern  3229  1 Kommentar Wird Strafsteuer auf unbebaute Grundstücke Realität?

    Sie besitzen ein unbebautes Grundstück? Das könnte Sie recht bald etwas kosten. Denn: Das Bundesbauministerium prüft die Einführung einer Strafsteuer auf nicht bebaute Grundstücke. Die Empfehlung entstammt der Arbeitsgruppe "Aktive Liegenschaftspolitik", die von Ministerin Barbara Hendricks (SPD) im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen einberufen wurde. Die Experten erwarten einen „mobilisierenden Charakter einer erhöhten Belastung unbebauter Grundstücke durch eine Neuausrichtung der Grundsteuer hin“, schreibt die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einen Entwurf der Arbeitsgruppe.

    Bei der Grunderwerbsteuer könnten sich für Bauwillige Erleichterungen ergeben. Hier bestehe "aufgrund der in den meisten Bundesländern stark gestiegenen Grunderwerbsteuer dringender Überarbeitungsbedarf". Ziel sei eine Steuerbefreiung, "soweit der Erwerber das Grundstück im sozialen Wohnungsbau bebaut" oder er bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreite. Nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ heißt es im Bauministerium hierzu, der Vorschlag sei zudem "ein Appell, dass die Länder die Grunderwerbsteuern wieder senken“.

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält nicht viel von den Plänen. Erstens dürfe die Grunderwerbsteuer "auf die mit dem Erwerb eines Grundstücks verfolgten Zwecke und die persönlichen Verhältnisse der wechselnden Rechtsträger grundsätzlich keine Rücksicht nehmen“. Zweitens sei eine Strafsteuer auf unbebaute Grundstücke schlichtweg ein ungeeignetes Mittel, zur Bautätigkeit anzuregen, zitiert die „WirtschaftsWoche“ einen Sprecher des Ministeriums.






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