RIB SOFTWARE
Überverkauft! Jetzt einsteigen?
Nach den jüngsten Prognosekürzungen seitens des Unternehmens kam die Aktie der RIB Software AG unter die Räder. Deutliche Kursverluste waren die Folge – die Aktie seit dem Sommer zudem in einer Abwärtsbewegung. Die Bank-Analysen sehen die Aktie allerdings mehrheitlich derzeit als unterbewertet an. Kursziele lauten hier zwischen 11,50 bis 15 Euro. Allerdings wurden diese Kursziele jüngst nach unten angepasst. Mit einem geschätzten KGV für 2017 von über 20 ist die Aktie unter konservativen Aspekten zudem nicht „günstig“ – sofern die Wachstumsstory schwächeln sollte. Die Anleger verkauften in den vergangenen Wochen und Tagen. Erst gestern verlor der Wert deutlich und bildete eine lange schwarze Kerze aus. Aktuell wird eine wesentliche Unterstützungszone getestet. Heute kann sich die Aktie leicht erholen – die Hände werden scheinbar an der Unterstützung aufgehalten.
Tageskerzen – RIB Software AG
Weitere Tiefs wären sehr kritisch, da dann auch langfristige Investoren sich aus dem Wert zurückziehen dürften mit Ziel bis ca. 7 Euro. Erholungen hingegen dürften im Bereich 10 Euro auf ersten kräftigen Widerstand stoßen, deutlicher Widerstand sodann bei ca. 11 Euro. Kurzfristig ist noch keine Bodenbildung erkennbar – die gestrige lange schwarze Kerze bei sehr hohen Umsätzen könnte jedoch einen panikartigen Ausverkauf darstellen. Die Aktie wäre somit bereinigt und ein Anstieg über die Mitte der gestrigen Kerze eine Erholung in Richtung 10 Euro durchsetzen.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com