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    Baufinanzierung  1495  0 Kommentare Widerrufsjoker - raus aus dem Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die bisherige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Deutschland ist unzulässig. Das ist ein großer Sieg für die Verbraucher. Doch es geht noch besser.

    Viele Kreditnehmer haben sogar die Chance darauf, eine laufende Baufinanzierung ganz ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden. Das Zauberwort heißt „Widerrufsjoker“.

    Und das geht so: Rund 70 Prozent aller Baukredite, die zwischen 2002 und 2011 in Deutschland abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wenn der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde, so beginnt für ihn die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Er kann sein Darlehen also noch Jahre nach Abschluss wirksam widerrufen.

    Das ist besonders lukrativ bei noch laufenden Darlehen, die in den vergangenen zehn Jahren abgeschlossen wurden. Nicht selten zahlen Kreditnehmer hier noch Zinsen von fünf Prozent und mehr. Wird ein solches Darlehen nun vorzeitig beendet (beispielsweise weil die finanzierte Immobilie verkauft wird), so verlangen die Banken Vorfälligkeitsentschädigungen, die bis zu 20 Prozent der Kreditsumme ausmachen können.

    Nicht so mit dem Widerrufsjoker. Denn mit dem Widerruf aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung entfällt die Basis für eine Vorfälligkeitsentschädigung. Banken müssen den Kreditnehmer ohne Schadensersatz aus dem Darlehen entlassen. Somit können die derzeit niedrigen Zinsen sofort für eine Anschlussfinanzierung genutzt werden. Mehr noch: Konsequenz eines Widerrufs ist die sogenannte Rückabwicklung eines Darlehens. Dabei müssen Banken dem Kunden häufig sogar noch eine Entschädigung für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Zinsen gewähren.

    Wie ist nun die sinnvollste Vorgehensweise, um zu prüfen, ob der Widerrufsjoker für ihre Baufinanzierung in Frage kommt? Erster Schritt sollte die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen Anwalt sein. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bietet diese Prüfung kostenlos an. Sie erfahren nicht nur, ob der Kredit anfechtbar ist – sondern auch, welche Erfahrungen mit ihrer Bank bereits gemacht wurden.

    Denn der Widerruf eines Kredits ist kein Selbstläufer. Es geht um viel Geld – nicht selten um mehrere Zehntausend Euro. Daher sind nicht alle Kreditinstitute kompromissbereit. Gegen manche muss man vor Gericht ziehen, um an sein gutes Recht zu kommen. Andere sind auch außergerichtlich vergleichsbereit, so dass auch mit überschaubarem Aufwand eine große Ersparnis erzielt werden kann.

    Fast immer jedoch gilt: Ohne Anwalt kommt man nicht weit. Versucht der Kunde auf eigene Faust aus seinem Darlehen herauszukommen, so wird ihm die Bank im Fachchinesisch erklären, warum dies nicht möglich ist. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Ihre Chancen sind besser, als die Bank Ihnen weismachen will. Ein erfahrener Anwalt weiß, wo er ansetzen muss.

    In vielen Fällen trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit. Falls nicht, hat die IG Widerruf eine Kooperation mit einem Streitfinanzierer geschlossen, der die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt und im Gegenzug eine Erfolgsbeteiligung bekommt. Hier gilt: Sie haben kein Kostenrisiko, denn wenn der Widerruf nicht gelingt, dann entstehen auch keine Kosten.

    Immobilienkäufer, die in den vergangenen zehn Jahren eine Immobilie finanziert haben, sollten daher ihren Darlehensvertrag kostenlos durch die Anwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info) prüfen lassen. Danach wissen Sie, ob der Widerrufsjoker auch für Sie in Frage kommt. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Widerrufsjoker - raus aus dem Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die bisherige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Deutschland ist unzulässig. Das ist ein großer Sieg für die Verbraucher. Doch es geht noch besser.

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