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    EANS-Hauptversammlung  293  0 Kommentare ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
    Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet
    eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
    Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs
    1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sein.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachweisen. Die Depotbestätigung
    darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
    seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
    durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
    erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
    erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
    denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Zu den Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
    Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
    verwiesen.

    Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
    19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 30. Jänner
    2016, zugeht, und zwar an der Adresse ECO Business-Immobilien AG,
    Alserbachstraße 32, A-1090 Wien, zu Handen von Herrn Dr. Hutan
    Rahmani, oder - bei Stellung des Verlangens durch E-Mail mit
    elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG - an die E-Mailadresse
    anmeldung.eco@hauptversammlung.at.

    2.2. Beschlussvorschläge von Aktionären

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
    zusammen eins vom Hundert (= 1 %) des Grundkapitals erreichen, der
    Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge in Textform
    iSd § 13 Abs 2 AktG zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
    und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
    betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
    allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
    der Internetseite der Gesellschaft (www.eco-immo.at) zugänglich
    gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. In dieser
    Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
    ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
    darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
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