EANS-Hauptversammlung
ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs
1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachweisen. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zu den Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 30. Jänner
2016, zugeht, und zwar an der Adresse ECO Business-Immobilien AG,
Alserbachstraße 32, A-1090 Wien, zu Handen von Herrn Dr. Hutan
Rahmani, oder - bei Stellung des Verlangens durch E-Mail mit
elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG - an die E-Mailadresse
anmeldung.eco@hauptversammlung.at.
2.2. Beschlussvorschläge von Aktionären
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen eins vom Hundert (= 1 %) des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge in Textform
iSd § 13 Abs 2 AktG zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.eco-immo.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. In dieser
Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Ausführungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der Aktionärseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 30. Jänner
2016, zugeht, und zwar an der Adresse ECO Business-Immobilien AG,
Alserbachstraße 32, A-1090 Wien, zu Handen von Herrn Dr. Hutan
Rahmani, oder - bei Stellung des Verlangens durch E-Mail mit
elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG - an die E-Mailadresse
anmeldung.eco@hauptversammlung.at.
2.2. Beschlussvorschläge von Aktionären
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen eins vom Hundert (= 1 %) des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge in Textform
iSd § 13 Abs 2 AktG zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.eco-immo.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. In dieser
Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
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