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    ROUNDUP  833  0 Kommentare Streit um Zuckerpreise vor Gericht - Katjes verlangt Schadenersatz

    MANNHEIM (dpa-AFX) - Musste Katjes Lakritz und Fruchtgummi jahrelang zu teuer produzieren, weil die drei Großen der Zuckerbranche überhöhte Rechnungen stellten? Mit einem Streit über Transportkosten und Preise hat am Freitag ein Schadenersatz-Prozess gegen drei Zuckerhersteller in Mannheim begonnen. Das Süßwaren-Unternehmen Katjes verlangt von ihnen insgesamt rund 37 Millionen Euro Entschädigung wegen Kartellbildung. Preisabsprachen sind in der EU illegal, weil sie auch die Kosten für die Verbraucher künstlich erhöhen können.

    Das Bundeskartellamt hatte gegen die Beklagten Südzucker , Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) Bußgelder von zusammen 280 Millionen Euro verhängt. Sie sollen über Jahre hinweg Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen haben. Die Beklagten bestritten bei der mündlichen Verhandlung, dass Katjes ein Schaden entstanden sei. Eine Entscheidung soll am 22. April fallen.

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    Den Zuckerherstellern droht eine Vielzahl weiterer Verfahren. Am Landgericht Mannheim läuft bereits eine Klage des Bonbon-Herstellers Vivil gegen Südzucker über 1,3 Millionen Euro.

    Der Katjes-Anwalt signalisierte dem Vorsitzenden Richter Andreas Voß, dass die Klägerseite zu Vergleichsverhandlungen bereit sei. Die Verteidiger der beklagten Unternehmen schlossen das jedoch aus.

    Voß wies auf die Schwierigkeiten hin, den Zuckermarkt unter dem Aspekt von Auswirkungen eines Kartells zu beurteilen, weil er stark reguliert sei. "Greift die Vermutung, dass man ein Kartell nicht nutzlos macht?", nannte Voß eine entscheidende Frage des Verfahrens. "Wie hätte sich der Preis ohne Kartell entwickelt?"

    Katjes verwies darauf, dass große Mengen Zucker zum EU-Interventionspreis von rund 633 Euro pro Tonne profitabel an Händler verkauft worden seien, das Unternehmen aber 700 Euro und mehr habe zahlen müssen. Die Gebietsaufteilung der drei Marktführer habe Wettbewerb und günstigere Preise verhindert.

    Die Beklagten hielten unter anderem die Transportkosten dagegen, über deren Höhe sich beide Seiten allerdings nicht einigen konnten. "Woher sollen wir drei hier oben wissen, was es kostet, eine Tonne Zucker von A nach B zu transportieren?", fragte Voß und erwog die Möglichkeit, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben./moe/DP/jha




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