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    Umweltbundesamt  609  0 Kommentare Voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts angeben

    BERLIN (dpa-AFX) - Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden. "Konzerne sollten, soweit möglich, die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts angeben", sagte Behördenchefin Maria Krautzberger "Spiegel-Online". "Und zwar am besten in Nutzungsstunden, nicht in Jahren."

    Das Portal berichtete zudem über eine Studie des Ökoinstituts und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamts zu dem Thema: Die Forscher empfehlen darin politische Vorgaben, wie lange Produkte mindestens fehlerfrei funktionieren müssen. Nötig seien zudem Mindestanforderungen, um Qualität und Haltbarkeit von kritischen Bauteilen und Komponenten zu messen.

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    Auch müssten die Hersteller für eine leichtere Reparierbarkeit sorgen. Akkus von Smartphones oder Notebooks sollten leicht durch den Nutzer selbst oder kostengünstig über einen Fachbetrieb ausgewechselt oder repariert werden können. "Nichts spricht für fest verbaute Akkus", wird Siddharth Prakash, einer der Studienautoren zitiert.

    Nach Angaben des Ökoinstituts wurden in Deutschland 2014 mehr als 24 Millionen Smartphones, sieben Millionen Tablets und acht Millionen Fernseher verkauft.

    Im Dezember hatte eine Untersuchung des Umweltbundesamtes ergeben, dass Haushaltsgeräte schneller kaputtgehen. Zum anderen tendieren demnach aber auch immer mehr Menschen dazu, ein noch funktionstüchtiges Gerät wegzuwerfen, um sich ein moderneres Modell zuzulegen./toz/DP/zb




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