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    Lohnobergrenze  8484  3 Kommentare Kommt nach dem Mindestlohn nun der gesetzliche Höchstlohn?

    Lange wurde gestritten, lange wurde gefeilt. Dann war es soweit: Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von von 8,50 pro Stunde wurde für Beschäftigte aller Branchen. Doch eine neue Debatte bahnt sich Raum... Wie wäre es mit der Einführung einer Lohnobergrenze?

    Kaum eingeführt, liefen sich die Kritiker gegen den Mindestlohn erneut warm. Die einen bemängelten einen festgesetzten Lohnstandard, der künftige Löhne auf diese Untergrenze drücken könnte. Die anderen befürchten die Vernichtung von Arbeitsplätzen und sagten Verteilungskämpfe voraus. Der nun resultierende Produktivitätseinbruch sowie die mangelnde Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt führe die Wirtschaft auf einen falschen Pfad (Lesen Sie hierzu: Jobkiller Mindestlohn? Nein, Rekordbeschäftigung seit Wiedervereinigung!).

    Für den ifo-Präsidenten Hans-Werner Sinn wurde die aktuelle Flüchtlingskrise gar zum willkommenen Anlass, erneut für die komplette Abschaffung der unliebsame Lohnuntergrenze zu trommeln (mehr dazu hier, hier und hier). Kombilohn, statt Mindestlohn lautete die Devise aus dem ifo-Institut. Staatliche Eingriffe in die Lohnstrukturen? Beim Mindestlohn pfui, beim Kombilohn hui. Denn dieser ist nur ein anderes Wort für Aufstocken des Arbeitslohns durch staatliche Leistungen. Der Steuerzahler, nicht der Unternehmer soll’s richten.

    Mindestlohn? Her mit dem Höchstlohn!

    Das ganze Gerede um den Mindestlohn interessiert nicht? Wie wäre denn dann mal eine Debatte um einen Höchstlohn? Denn diesen wünscht sich ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns soll nun auch eine staatliche Schranke gegen Spitzeneinkommen umgesetzt werden.

    So stimmten einer repräsentativen Umfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Bonner Sozialforschungsinstitut infas 44 Prozent der Befragten der Aussage zu, „Ich wünsche mir, dass in Deutschland eine Obergrenze für die Einkommenshöhe festgesetzt wird“. Nur 26 Prozent lehnten diesen Vorschlag klar ab, 29 Prozent waren unentschieden. Dabei stößt die Idee eines Höchstlohns stößt vor allem in Ostdeutschland auf Zustimmung. Dort spricht sich sogar eine Mehrheit von 58 Prozent dafür aus. Im Westen sind 41 Prozent dafür.  

    Bei einem Mindeslohn von 8,50 Euro die Stunde, wo könnte da die Obergrenze für einen Höchstlohn liegen?





    wallstreetONLINE Redaktion
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    Lohnobergrenze Kommt nach dem Mindestlohn nun der gesetzliche Höchstlohn? Lange wurde gestritten, lange wurde gefeilt. Dann war es soweit: Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von von 8,50 pro Stunde wurde für Beschäftigte aller Branchen. Doch eine neue Debatte bahnt sich Raum: Die Frage einer Lohnobergrenze.

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