BASF
Zahlen etwas besser als erwartet, Aktie steigt
Die Analystenschätzungen werden heute von BASF erfüllt. Mit einem Nettogewinn von 3,99 Mrd. Euro (VJ: 5,16 Mrd. Euro) hat der BASF-Konzern die Analystenschätzungen von im Durchschnitt 4,01 Mrd. Euro getroffen. Der Ausblick hingegen ist verhalten, die Dividende steigt von 2,80 Euro im Vorjahr auf 2,90 Euro für 2015. Charttechnisch zeigt sich eine der schwächeren Aktien im DAX nun mit dem Versuch einer Bodenbildung. Seit Mitte Januar kann sich der Wert behaupten – die jüngsten Tiefs ohne deutlichen Abgabedruck. Allerdings hat der Kurs im Januar noch eine wesentliche Unterstützungszone zwischen ca. 70 bis 64 Euro unterschritten, nachdem auch zuvor ein Aufwärtstrendkanal verlassen wurde. Die vorherige Unterstützungszone gilt nun als Widerstandsbereich. Eine Erholung über ca. 62 Euro dürfte zwar zu einem Test dieser Zone führen – erste Widerstände zeigen sich jedoch schon im Bereich 63,70 bis ca. 66 Euro. Erst ein Anstieg über 70 Euro würde die Lage deutlich aufhellen. Kurzfristig könnte die BASF-Aktie daher zulegen – lang- und mittelfristig ist jedoch die Aktie nach oben gedeckelt.
Monatskerzen - BASF SE
Im Januar ein Break einer Unterstützungszone. Eine Erholung in diese Zone wäre vorerst noch ein Pullback. Ein Monatsschluss über 64 Euro wäre leicht positiv und würde auch einen Test der 70 Euro offerieren mit Test des Abwärtstrends.
Tageskerzen - BASF SE
Kurzfristig besteht die Chance auf einen Break der 62 Euro mit Ziel 64 bis 66 Euro – hier wäre mit Widerstand zu rechnen.
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: www.guidants.com.