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    ROUNDUP  595  0 Kommentare Was darf die EZB? - Karlsruhe urteilt im Juni über Anti-Krisen-Kurs

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 21. Juni sein Urteil über die weitreichenden Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Schuldenkrise. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. Die Richter haben zu entscheiden, ob die Notenbank auf dem Höhepunkt der Eurokrise ihr Mandat überschritten hat mit der Ankündigung, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions"), das bis heute nie zum Einsatz kam, bereits für rechtmäßig erklärt. Mit Spannung wird nun erwartet, inwieweit die Karlsruher Richter, die zuvor große Bedenken geäußert hatten, sich dem anschließen. Ihr Maßstab ist allein das deutsche Grundgesetz.

    Der OMT-Beschluss von 2012 gilt als Wendepunkt in der Schuldenkrise - allein die Ankündigung des Programms beruhigte die Märkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast eines Krisenstaates: Er muss weniger für Kredite ausgeben und bleibt so zahlungsfähig.

    Aus Sicht ihrer Kritiker ist die EZB damit zu weit gegangen. Auch die Verfassungsrichter hatten nach einer ersten Verhandlung im Jahr 2013 deutlich gemacht, dass sie den Beschluss für rechtswidrig halten: Die EZB dürfe keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben. Auch gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten werde verstoßen.

    Etliche europarechtliche Fragen legten die Richter allerdings dem EuGH vor - der das OMT-Programm im Sommer 2015 für rechtmäßig erklärte. Auf dieser Grundlage wurde im Februar erneut verhandelt. Hinter den insgesamt fünf Verfassungsklagen stehen unter anderen der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag.

    Auch gegen die aktuellen Anleihenkäufe der EZB seit März 2015 ("Quantitative Easing", QE) laufen Verfassungsbeschwerden. Erst am Wochenende wurde eine neue Klage einer Gruppe von Hochschullehrern und Unternehmern um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber bekannt.

    Ein Urteil wäre allerdings nicht direkt übertragbar, weil das QE-Programm eine andere Stoßrichtung hat. Hier pumpt die Zentralbank über den Kauf von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren aus dem gesamten Euroraum zusätzliches Geld in den Markt, um Konsum und Investitionen anzukurbeln. QE soll bis mindestens Ende März 2017 laufen, mit einem Gesamtvolumen von dann 1,74 Billionen Euro./sem/DP/stb





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