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    BREXIT/Staatsrechtler  748  0 Kommentare  Britisches Parlament hat bei Brexit letztes Wort

    HANNOVER/LONDON (dpa-AFX) - Die britische Regierung muss nach Ansicht des deutschen VeRfassungsrechtlers Hans-Peter Schneider das Parlament in London über den vom Volk gewünschten Austritt aus der Europäischen Union abstimmen lassen. "Das britische Parlament muss am Austrittsverfahren beteiligt werden. Es hat stets das letzte Wort", sagte der emeritierte Juraprofessor der Deutschen Presse-Agentur.

    Selbst wenn die Regierung in London nun den Brexit mit Brüssel verhandeln würde, müsste das britische Parlament das Gesetz über den Eintritt Großbritanniens in die EU von 1973 noch formell aufheben. "Anderenfalls würde trotz Austritts nicht nur das bestehende, sondern auch künftiges EU-Recht in Großbritannien weitergelten", erklärte Schneider.

    Der Staatsrechtler bilanzierte, es wäre deshalb für den konservativen Premierminister David Cameron nicht nur klug, sondern auch verfassungsrechtlich geboten, schon die Austrittserklärung nach Artikel 50 auf ein Parlamentsgesetz zu stützen. Es ist allerdings unklar, ob Cameron den Ausstieg noch selbst in Gang setzt oder dies seinem Nachfolger überlässt.

    Nach dem EU-Referendum mehren sich die Stimmen, die einen Brexit doch noch verhindern wollen. Millionen EU-Befürworter im Königreich forderten via Online-Petition eine zweite Volksabstimmung zum Verbleib in der EU. Schneider sagte, eine Wiederholung des Referendums sei theoretisch kein Problem: "Das Parlament kann jederzeit ein neues Referendum über dieselbe Frage einleiten und ein entsprechendes Gesetz verabschieden."

    Das EU-Referendum ist rechtlich nicht bindend. Bisher galt als sicher, dass die Abgeordneten sich dem Mehrheitswillen beugen müssen. In dem historischen Brexit-Referendum hatten am Donnerstag knapp 52 Prozent der Briten dafür gestimmt, dass Großbritannien als erstes Land überhaupt die EU verlässt./hot/DP/zb





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