COMMERZBANK
Unterstützung muss halten!
Im Rausch der Tiefe präsentieren sich derzeit europaweit die Bank-Aktien. Auch die Commerzbank-Aktie mit drastischen Verlusten nach dem „Brexit“. Die Aktie testet nun einen relevanten Unterstützungsbereich: Die Lunte eines Hammer auf Monatsbasis vom Juli 2013. Die Unterstützungszone darf zwischen ca. 5,55 Euro bis 6.43 Euro definiert werden. Grundsätzlich bieten derartigen Zonen die Chance, auf Kaufsignale zu setzen, um eine Gegenbewegung mitzunehmen. Ein Break eines Hammertiefs hingegen ist stets negativ – ein Fall daher unter 5,55 Euro könnte zu weiteren dynamischen Verlusten in Richtung 4,40/4,30 Euro führen.
Tageskerzen - Commerzbank AG
Ein Boden ist nicht erkennbar. Am Freitag wurden zwar Verluste zum Teil wieder aufgefangen, doch noch besteht keine Entspannung. Ein Anstieg über 6,50 und folgend erst über 7,25 Euro per Daily-Close würde die Chartsituation aufhellen. Für ein negatives Szenario spricht auch die Kursentwicklung von Februar bis Juni mit einer potenziellen Fortsetzungs-SKS – die hier allerdings im Kursverlauf nicht ideal ausgeprägt ist.
Commerzbank AG - Monatskerzen
Ein flacher Abwärtstrendkanal wurde im Januar 2016 nach unten verlassen – dessen Kursziel ist abgearbeitet. Würde jedoch der Juni-Close am oder unter dem aktuellen Wert notieren, hätte sich eine
Fortsetzungsformation in den Monatskerzen gebildet. Noch ist daher keine Entspannung auch aus Sicht der Monatskerzen festzustellen – deutlich positiv wäre ein Anstieg über das Juni-Hoch. Risiko
derzeit 4,40 bis 4,30 Euro.
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: www.guidants.com