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    MiFID II  1030  0 Kommentare „Nochmalige Verschiebung ausgeschlossen“

    Bis Anfang 2018 hat die Finanzbranche Zeit, sich auf MiFID II vorzubereiten. Viel Zeit bleibt trotz der einjährigen Verschiebung nicht. Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, gibt den Teilnehmern der FondsConsult Investmentkonferenz am Tegernsee einige Denkanstöße - auch zum Thema 34f-Ausnahmeregelung - mit auf den Weg.

    Worum geht es bei MiFID II eigentlich?

    „Ziel ist es, Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb“, zitiert Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Markus Ferber, den verantwortlichen Berichterstatter auf europäischer Ebene für MiFID2 und MiFIR. Auf dem Prüfstand stehen also vor allem die bisherigen provisionsbasierten Vertriebsmodelle: „Der Berater soll im Interesse des Kunden handeln und sich nicht nach der Höhe der Provision richten“, ergänzt der Experte. Derzeit bestehe jedoch eher ein Wettbewerb um den Berater als um den Endkunden. Das wiederum bedeute, dass die Kosten für den Endkunden mit steigendem Wettbewerb ansteigen – und nicht etwa sinken. Kosten und Gebühren sind dem Gesetzgeber daher ebenfalls ein Dorn im Auge. „Anders als die BaFin ist die ESMA zudem eindeutig dem Anlegerschutz verpflichtet.“ Daher sei klar: „Das bloße Offenlegen von Kosten und Provisionen reicht ihr nicht aus. Ziel ist es, die Anreize selbst zu ändern“, macht Lange deutlich. 

    Aktueller Stand der Dinge

    Eigentlich sollte MiFID II bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umgesetzt werden und ab dem 3. Januar 2017 Anwendung finden. Nun wird der  Stichtag zur Umsetzung in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 und für die Anwendung auf den 3. Januar 2018 verschoben. „Eine nochmalige Verschiebung halte ich jedoch für vollkommen ausgeschlossen.“ Den Entwurf eines „Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes“ (2. FimanoG) zur Umsetzung der MiFID II sowie der Delegierten Richtlinie vom 7. April 2016 erwartet Lange für September 2016. 

    Wo setzt MiFID II an?

    Der aktuelle Stand der Regulierung konzentriere sich zurzeit fast ausschließlich auf den Point of Sale: Also die Beratung, den Produktverkauf oder auch die Dokumentation des Vorgangs. Nur teilweise gingen Gesetzgeber und Aufsicht auf die Organisation des Vertriebs, beispielsweise Werbung, Interessenkonflikte oder auch Vertriebsvorgaben ein. MiFID II, so Lange, erweitere diese bestehende Regulierung substanziell: „Von der Produktkonzeption, über die Produkteinführung in den Vertrieb, die Organisation des Vertriebs bis zum After Sales Bereich – MiFID II greift überall ein.“ Zuwendungen beziehungsweise Provisionsverbote sind und bleiben dabei eines der zentralen Themen. 

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    MiFID II „Nochmalige Verschiebung ausgeschlossen“ Bis Anfang 2018 hat die Finanzbranche Zeit, sich auf MiFID II vorzubereiten. Viel Zeit bleibt trotz der einjährigen Verschiebung nicht. Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, gibt den Teilnehmern der FondsConsult Investmentkonferenz am Tegernsee einige Denkanstöße - auch zum Thema 34f-Ausnahmeregelung - mit auf den Weg.

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