Da Vinci Luxury AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Berlin (pta023/22.07.2016/12:30) - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Montag, 31. August. 2016, 11:00 Uhr
im Hotel DE ROME
Behrenstrasse 37, D-10117 Berlin
Tagesordnung:
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der DA VINCI LUXURY AG, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates der DA VINCI LUXURY
AG.
Diese Unterlagen können im Internet unter www.davinci-luxury.com eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Sie liegen
auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vor-stands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vor-stand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §96 Abs. 1 AktG und §7 der Satzung aus drei Mitgliedern.
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Volker Schmits, Michael Guffanti und Alfredo D'Acchioli endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 31.08.2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Volker Schmits, Rechtsanwalt, wohnhaft in München, Herrn Alfredo D'Acchioli, Kaufmann, wohnhaft in Rom und Herrn Michael Guffanti, Wealth Manager, wohnhaft
in Monte Carlo, Monaco, gem. §7 Abs. 2 der Satzung zu wählen.
Herr Voigt war Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Cannabis AG. Die Herren Volkmann und Paech üben keine Ämter in in- oder ausländischen Aufsichtsräten oder sonstigen vergleichbaren
Aufsichtsgremien aus.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-schließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Lesen Sie auch
Einladungen zur Hauptversammlung in physischer oder digitaler Form (Mitteilungen gemäß § 125 AktG) sind ausschließlich bei der nachstehend genannten Adresse der Da Vinci Luxury AG anzufordern.