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    Dieselgate  1706  0 Kommentare VW Abgasaffäre: So klagen Aktionäre ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz - Seite 2

    Folgende Voraussetzungen gibt es: Anleger müssen mindestens 150 VW-Stammaktien oder VW-Vorzüge nach dem 18. September 2013 erworben haben und müssen diese am 18. September 2015 – dem Zeitpunkt der Aufdeckung der Abgasaffäre – gehalten haben. Es ist egal, ob die Aktien danach verkauft wurden oder derzeit noch gehalten werden. Im Zuge der Klage wird der sogenannte Kursdifferenzschaden eingefordert. Das ist das Kursminus, das sich unmittelbar aus der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen ergeben hat. Es beträgt 61,80 Euro je VW-Vorzugsaktie und 56,20 Euro je Stammaktie.

    Der Vorteil: Um diesen Schaden geltend zu machen, muss der Anleger weder das Verschulden von VW beweisen noch, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Das macht die Durchsetzung des Schadensersatzes wesentlich leichter. Zudem kann dieser Schadensersatz unabhängig davon verlangt werden, wenn die Aktien noch gehalten werden (also der Schaden noch nicht realisiert ist) oder wenn der effektiv erlittene Schaden geringer ist als der Kursdifferenzschaden.

    Doch die Zeit drängt: Bereits zum 19. September 2016 greift eine erste Verjährungsfrist, die die Chancen für Anleger deutlich beeinträchtigt. Deshalb ist die Inanspruchnahme der Prozessfinanzierung nur bis Ende August 2016 möglich. Anleger können sich an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden, um kostenlos prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Natürlich kann der Schadensersatz auch auf eigenes Risiko (also ohne Prozessfinanzierung) beansprucht werden. In einigen Fällen greift auch eine Rechtsschutzversicherung, die dem Anleger das Kostenrisiko abnimmt.

    Grundsätzlich kommt die Forderung nach Schadensersatz für die Besitzer mehrerer Wertpapiere in Frage: VW-Vorzugsaktien und Stammaktien, Porsche-Aktien, Anleihen, die von VW emittiert worden sind sowie Derivate auf Volkswagen. Besonders aussichtsreich ist eine Klage aber nur für Volkswagen-Aktionäre. Bei anderen Wertpapieren sollten Anleger nach Ansicht von Experten nur dann tätig werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

    Den Schadensersatz können VW-Aktionäre zum einen individuell einklagen – zum anderen können sie ihre Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens nach dem Kapitanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) anmelden. Es wurden bereits diverse Musterverfahrensanträge gestellt. Es ist davon auszugehen, dass ab August/September 2016 sämtliche individuellen Klagen ausgesetzt werden und anschließend ein Musterkläger ausgewählt wird. Dies dürfte Ende 2016 geschehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann alle Anleger, die keine Klage eingereicht haben, ihre Fälle zu diesem Musterverfahren anmelden. Experten erwarten, dass dieses Verfahren rund zwei Jahren dauern wird. Ein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH könnte noch einmal genauso lange in Anspruch nehmen. Eine rechtskräftige Entscheidung (sog. Musterentscheid) könnte also durchaus bis Ende 2020 vorliegen. Dieser Musterentscheid ist dann bindend für alle Ausgangsverfahren.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Dieselgate VW Abgasaffäre: So klagen Aktionäre ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz - Seite 2 Aktionäre von Volkswagen haben sehr gute Chancen auf Schadensersatz aufgrund der Abgasaffäre. Eine Prozessfinanzierung ermöglicht nun sogar das Vorgehen ohne Kostenrisiko.

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