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    VW Skandal - Widerruf Autofinanzierung  849  0 Kommentare Anwälte reichen erste Klage gegen VW Bank in Stuttgart ein

    Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 20.000 VW Geschädigte im
    VW Abgasskandal vertritt, hat vor dem Landgericht Stuttgart eine
    erste Klage gegen die Volkswagen Bank eingereicht. Hintergrund dieser
    Klage ist der Widerruf eines Darlehensvertrages, mit dem der Kläger
    einen 2014 erworbenen VW Golf finanzierte, der von dem VW
    Abgasskandal betroffen ist.

    Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist die Volkswagen Bank
    verpflichtet, den Darlehensnehmer richtig über das ihm zustehende
    Widerrufsrecht zu belehren. Grundsätzlich steht jedem Darlehensnehmer
    bei einem Verbraucherdarlehen ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu. Die
    Widerrufsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der
    Darlehensnehmer umfassend und richtig über sein Widerrufsrecht
    belehrt wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Im Auftrag
    des Klägers hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch Fachanwalt für Bank- und
    Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll den Darlehensvertrag und die
    Widerrufsbelehrung überprüft und ist dem Ergebnis gekommen, dass nach
    ihrer Ansicht die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Die
    Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die 2-wöchige
    Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und deshalb dem Kläger ein
    "ewiges Widerrufsrecht" zusteht.

    Dieses "ewige Widerrufsrecht" hat in den letzten Jahren bei
    Immobilienkrediten große Berühmtheit erlangt. Tausende Verbraucher
    haben erfolgreich ihre Immobilienkredite widerrufen und sind so an
    günstigere Zinsen gelangt. Die Rechtsprechung des BGH und der
    Oberlandesgerichte war überwiegend sehr verbraucherfreundlich. Die
    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt beim
    Widerruf von Darlehen mehr als 1.000 Verbraucher und kann umfassende
    Erfahrung in diesem Bereich vorweisen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
    teilt dazu mit: "In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung bei dem
    Widerruf von Darlehen sehr verbraucherfreundlich geworden. Bereits
    kleinste Fehler in der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass
    die Frist nicht zu laufen beginnt. Diese verbraucherfreundliche
    Rechtsprechung kann nun auch den VW-Geschädigten, die ihr Fahrzeug
    über ein Darlehen finanziert haben, zugute kommen."

    Nach der Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschloss sich der Kläger, den
    Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zu widerrufen, obwohl die
    2-wöchige Widerrufsfrist bereits 2014 abgelaufen war. Das Ziel der
    Klage ist feststellen zu lassen, dass der Volkswagen Bank keine
    Ansprüche mehr aus dem Darlehensvertrag zustehen. So kann erreicht
    werden, dass der Kaufvertrag über den PKW rückabgewickelt wird, ohne
    dass der Kläger eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlen
    muss.

    Sollte das Landgericht Stuttgart zu dem Ergebnis gelangen, dass
    die verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, können sich die
    diejenigen Kunden, die vom VW Abgasskandal betroffen sind und ihr
    Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, ihres Fahrzeuges
    entledigen, ohne dass sie einen aufwändigen Prozess auf
    Schadensersatz bzw. Rücktritt gegen VW führen müssen.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
    Einsteinallee 3
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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