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     1719  0 Kommentare Weitere Auszahlung an PROKON-Gläubiger geplant

    Hamburg (ots) -

    - Zwei rumänische Wälder erfolgreich an Großinvestor veräußert
    - Bisher sämtliche Vermögensverwertungen "über Plan" abgeschlossen
    - Auszahlung von mindestens EUR 50 Mio. wird vorbereitet

    Rd. 56.000 Insolvenzgläubiger der PROKON Regenerative Energien eG
    (vormals PROKON Regenerative Energien GmbH, nachfolgend "PROKON")
    können mit einer (weiteren) Auszahlung auf ihre Insolvenzforderungen
    rechnen.

    Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON wurde bereits
    Mitte des Jahres 2015 aufgehoben; PROKON ist mit den Kernbereichen
    "Windenergie und Stromhandel" wieder am Markt tätig. Die Verwertung
    von Vermögensgegenständen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von
    PROKON gehören, wird seitdem im Interesse der Insolvenzgläubiger von
    einer Abwicklungsgesellschaft durchgeführt.

    Nachdem die Abwicklungsgesellschaft bereits zahlreiche
    Vermögenswerte liquidieren konnte, ist ihr nunmehr der Verkauf zweier
    rumänischer Wälder an einen Großinvestor gelungen. "Wir freuen uns
    sehr, dass wir eine äußerst komplizierte und überaus langwierige
    Transaktion im Sinne der Gläubiger erfolgreich haben durchführen
    können", kommentiert Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, der
    Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft, die jüngsten
    Verwertungsmaßnahmen.

    Bisher haben sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft zu
    Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten
    Schätzwerten liegen. Mit dem nunmehr durchgeführten Waldverkauf ist
    die Abwicklungsgesellschaft in der Lage, eine Auszahlung an die
    berechtigten Gläubiger vorzunehmen. Die Auszahlung wird sich auf
    mindestens EUR 50 Mio. belaufen und soll voraussichtlich ab Dezember
    2016 erfolgen.

    "Ich werde alle Gläubiger direkt anschreiben und um die Mitteilung
    ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum
    Auszahlungsvorgang werden die Gläubiger auch unter
    https://prokon-spv.insolvenz-solution.de erhalten. Anfragen von
    einzelnen Gläubigern kann ich aufgrund der Vielzahl der Betroffenen
    nicht beantworten. Dafür bitte ich höflich um Verständnis", erläutert
    Rechtsanwalt Denkhaus die nächsten Schritte bis zur Auszahlung.

    Auszahlungsberechtigt sind nach dem Insolvenzplan diejenigen rd.
    56.000 Gläubiger, die ihre Forderungen nicht in
    Mitgliedschaftsanteile an der PROKON Regenerative Energien eG
    getauscht haben. Die anstehende Auszahlung ist nicht die erste
    Leistung an die Gläubiger. Die Auszahlungsberechtigten haben bereits
    durch PROKON Schuldverschreibungen aus einer neu begebenen
    Unternehmensanleihe (WKN: A2AASM) mit dem entsprechenden Nennwert
    angeboten bekommen bzw. durch den Insolvenzverwalter eine Auszahlung
    auf rd. 34,5 % ihrer Forderungen erhalten. Die Quotenerwartung der
    Gläubiger beträgt insgesamt rd. 57,8 % ihrer jeweiligen
    Insolvenzforderungen.

    Die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH ("PROKON-SPV") ist im
    Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON als sog.
    Abwicklungsgesellschaft gegründet worden. Seit der Aufhebung des
    Insolvenzverfahrens (01.08.2015) ist sie mit der Verwertung von
    Vermögensgegenständen beschäftigt, die nicht zu den
    Kerngeschäftsfeldern von PROKON gehören und während des
    Insolvenzverfahrens noch nicht verkauft werden konnten. Die
    Verwertung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von dem
    Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin überwacht.

    OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/113205
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_113205.rss2

    Pressekontakt:
    Tina Mentner
    Telefon: 0211/43079217
    E-Mail: tmentner@heringschuppener.com



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