Deutsche Bank
Das sollten Sie für den Fall einer Insolvenz wissen!
Lieber Leser,
glauben auch Sie, dass die Deutsche Bank „too big to fail“ (zu groß, um pleite zu gehen) ist? Nun: Im Falle Lehman Brothers glaubte 2008 auch niemand an eine solche Möglichkeit …
Auf jeden Fall sollten Sie einige Punkte beachten, die in einem solchen Fall auch Ihr Geld betreffen könnten:
Die Deutsche Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Das bedeutet:
- Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Guthaben (Giro-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe) jedes einzelnen Kunden. Die Grenze der Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der betroffenen Bank.
- Neben dem Einlagensicherungsfonds gibt es die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt derzeit 100.000 Euro pro Kunde.
- Verbindlichkeiten, über die von einer Bank Inhaberpapiere ausgestellt wurden, beispielsweise von der Bank emittierte Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate (Optionsscheine, Zertifikate, ETCs), sind dagegen nicht geschützt und verfallen bei einer Insolvenz defakto wertlos.
- Ausgenommen sind ETFs (Exchange Traded Funds = börsengehandelte Fonds): Fonds gelten als Sondervermögen und fallen somit nicht in eine eventuelle Insolvenzmasse. ETCs (Exchange Traded Commodities = börsengehandelte Rohstoffe) sind nur dann nicht gefährdet, wenn seitens des Kunden ein Lieferanspruch auf den hinterlegten Rohstoff besteht.
- Wertpapierdepots ähneln von der Handhabung her den ETFs: Hier werden nur Wertpapiere hinterlegt, die dem Depotinhaber gehören. Die Bank darf diese weder verkaufen, noch verpfänden.
- Von Ihnen gehaltene Aktien eines insolventen Unternehmens werden selbstverständlich praktisch wertlos werden.
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Ein Gastbeitrag von Andreas Sommer.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse