checkAd

    PTA-HV  1160  0 Kommentare KREMLIN AG: Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung am 18.11.2016 - Seite 2

    - Hat Herr Reich den Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder über seine Verurteilung in Unkenntnis gehalten und dadurch die Führungslosigkeit der Gesellschaft verheimlicht?
    - Hat das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch es pflichtwidrig unterlassen, den Aufsichtsrat über die strafrechtliche Verurteilung des Wolfgang Wilhelm Reich zu unterrichten, obwohl ihm die Verurteilung aufgrund seiner Funktion als Strafverteidiger des Herrn Reich bekannt war?
    - Hat das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch es pflichtwidrig unterlassen, darauf hinzuwirken, dass sein Mandant, Herr Wolfgang Wilhelm Reich, seine Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart vom 17.05.2013 bzw. den Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung gegenüber dem Aufsichtsrat der Kremlin AG offenbart?
    - Hat Herr Reich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Leistungen von der Gesellschaft erhalten, die ihm nicht zustanden? Falls ja, in welcher Höhe?
    - Hat Herr Reich unter Vorspiegelung seiner Vorstandseigenschaft die Gesellschaft nach dem 27.02.2014 gegenüber Dritten verpflichtet?
    - Hat Herr Reich in anderer Form gegenüber Dritten den Anschein zu erwecken versucht, Vorstand der Gesellschaft zu sein?
    - Inwieweit hat die Großaktionärin SPV AG & Co KG a.A. (SPV) oder deren Muttergesellschaft VCI Venture Capital und Immobilien AG (VCI) nachteiligen Einfluss auf die Gesellschaft bzw. Herrn Reich ausgeübt?
    - Inwieweit hat der Aktionär Wolfgang E. Reich, Vater von Herrn Reich und Aufsichtsratsvorsitzender der VCI, nachteiligen Einfluss auf die Gesellschaft bzw. Herrn Reich ausgeübt?

    b) Vorenthalten und Zurückbehalten von Gesellschaftsunterlagen

    - Hat Herr Wolfgang Wilhelm Reich nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand die Herausgabe von Gesellschaftsunterlagen an den mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30.05.2016 bestellen Vorstand Hans Hermann Mindermann verweigert?
    - Hat Herr Wolfgang Erhard Reich trotz Aufforderung durch den gerichtlich bestellten Vorstand, Hans Hermann Mindermann, die Herausgabe von Gesellschaftsunterlagen an diesen verweigert?
    - Hat das Aufsichtsratsmitglied der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, ein gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich als ehemaliges Vorstandsmitglied der Kremlin AG gerichtetes Herausgabeverlangen nicht mitgetragen und falls ja, was waren die Gründe hierfür?

    Wie die Kremlin AG in ihrer Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR vom 04.07.2016 mitgeteilt hat, blieben Herausgabeverlangen für die Geschäftsunterlagen der Kremlin AG und deren Aktiva (insb. physisches Gold) an die Herren Wolfgang Wilhelm Reich und Wolfgang Erhard Reich (in seiner Eigenschaft als Berater der Kremlin AG) bislang unbeantwortet. Erschwerend kam hinzu, dass das Aufsichtsratsmitglied der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, ein gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich als ehemaligen Vorstand gerichtetes Herausgabeverlangen nicht mitgetragen hat.

    Seite 2 von 7



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte




    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV KREMLIN AG: Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung am 18.11.2016 - Seite 2 Kremlin AG Hamburg WKN A1PHFR // ISIN: DE000A1PHFR2 Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche …