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    PTA-HV  1160  0 Kommentare KREMLIN AG: Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung am 18.11.2016

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Frankfurt (pta025/21.10.2016/15:45) - Kremlin AG

    Hamburg

    WKN A1PHFR // ISIN: DE000A1PHFR2

    Ergänzung der Tagesordnung für die
    außerordentliche Hauptversammlung am 18.11.2016

    Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13.10.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG aufgrund gerichtlicher Ermächtigung durch das Amtsgericht Hamburg vom 30.09.2016 eine Hauptversammlung der Kremlin AG für den 18.11.2016, um 10:00 Uhr im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, 3. Stock, Raum Nürnberg, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, einberufen.

    Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2016 unter Beibehaltung des bisherigen Tagesordnungspunktes 1 um die Tagesordnungspunkte mit den Nummern 2 bis 4 ergänzt und hiermit bekannt gemacht.

    2. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG

    Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen, wobei sich die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vorbehält, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:

    Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG stattfinden zur Untersuchung der folgenden Vorgänge:

    a) Führungslosigkeit der Gesellschaft infolge Verurteilung von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich u.a. wegen unrichtiger Darstellung und falschen Angaben in sieben Fällen

    Herr Reich wurde durch das Landgericht Stuttgart am 17.05.2013, rechtskräftig geworden am 27.02.2014, wegen unrichtiger Darstellung, falscher Angaben in sieben Fällen sowie verbotener Marktmanipulation in 22 Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung für vier Jahre verurteilt. Mit Rechtskraft des Urteils ist sein Amt als Vorstand der Gesellschaft kraft Gesetzes erloschen. Bis zur gerichtlichen Bestellung des Herrn Hans Hermann Mindermann mit Beschluss vom 30.05.2015, die auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Ralf Bake, erfolgte, war die Gesellschaft daher für einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren führungslos.

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