BGH sieht Mindestentgelt für Kontoüberziehung kritisch
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bankkunden dürfen darauf hoffen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschiebt. In einer Verhandlung über zwei derartige Klauseln zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter solche Entgelte wohl für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden halten. Die Urteile sollten um 15.00 Uhr verkündet werden.
Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Das kann teuer werden.
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Die Verbraucherzentralen haben zwei Banken verklagt, die unabhängig von der Höhe des Kredits dafür ein Mindestentgelt kassierten. Im ungünstigsten Fall kann so eine Klausel dazu führen, dass ein Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent an einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen muss. Das kritisieren die Verbraucherschützer als unverhältnismäßig. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)/sem/DP/stb