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     1612  0 Kommentare Der Traum vom Fliegen – Drohnenpiloten benötigen Haftpflichtversicherung

    Der Traum vom Fliegen ist so alt wie die Menschheit selbst und immer mehr Menschen erfüllen ihn sich zumindest im Kleinen. Drohnen stehen auf vielen Wunschlisten ganz weit oben – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.

    Der Traum vom Fliegen ist so alt wie die Menschheit selbst und immer mehr Menschen erfüllen ihn sich zumindest im Kleinen. Drohnen stehen auf vielen Wunschlisten ganz weit oben – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Auch die stetig sinkenden Preise der technischen Fluggeräte tragen ihren Teil zum Erfolg bei. Doch einfach kaufen und losfliegen ist keine gute Idee, warnen Experten. Man sollte sich vor dem Kauf nicht nur über die rechtlichen Voraussetzungen der Inbetriebnahme informieren, sondern auch darüber, wie es mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall aussieht.

    „Bei aller Freude über das neue Spielzeug: Bevor man damit ins Freie geht und losfliegt, sollte man unbedingt einige Dinge beachten: Handelt es sich bei der gekauften Drohne um ein Flugmodell oder um ein sogenanntes ‚unbemanntes Luftfahrtsystem‘? Letzteres ist nämlich erlaubnispflichtig und damit strengeren Regeln unterworfen“, erklärt Dieter Fromm, Gründer und Geschäftsführer der Finanzplattform moneymeets.com. Um als Flugmodell zu gelten, darf das Gerät nur zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung eingesetzt werden. Eine gewerbliche Nutzung, beispielsweise durch Fotografen, ist also nicht gestattet. Außerdem darf die Drohne maximal fünf Kilogramm wiegen und nur mit einem Elektromotor ausgestattet sein.

    Wenn die Einstufung der Drohne geklärt ist, sollte man sich mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen, denn bereits seit einigen Jahren gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist für unbemannte Flugobjekte Pflicht! Für ein reines Spielzeug kann die bestehende private Haftpflichtversicherung unter Umständen bereits ausreichen, allerdings sollte man sich vorher bei seiner Versicherung erkundigen, ob Schäden durch Drohnen abgedeckt sind oder ob eine Zusatzversicherung nötig ist. Policen für die Nutzung von Drohnen gibt es für private Hobbypiloten bereits für unter 100 Euro pro Jahr. Für die gewerbliche Nutzung sind die Verträge geringfügig teurer. Das klingt zwar erst einmal nach hohen Zusatzkosten für das Spielzeug, dafür ist man mit der richtigen Versicherung auf der sicheren Seite, sollte es zum Unfall kommen.

    Wie immer bei Versicherungen lohnt auch bei der Drohnenversicherung der Vergleich unterschiedlicher Anbieter, denn nicht nur die Preise, sondern auch der Versicherungsumfang variiert. Wer eine einfache Drohne rein aus Spaß am Fliegen nutzt, benötigt beispielsweise keine Versicherung, die teures Kamera-Equipment umfasst. Für Hobbyfotografen mit entsprechend hochwertiger Ausstattung kann diese Option aber durchaus Sinn ergeben. Dieter Fromm rät daher: „Überlegen Sie genau, wofür Sie die Drohne nutzen und welche Schadensfälle Sie absichern wollen. So finden Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz und dem Traum vom Fliegen steht nichts mehr im Wege!“

     



    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Der Traum vom Fliegen – Drohnenpiloten benötigen Haftpflichtversicherung Der Traum vom Fliegen ist so alt wie die Menschheit selbst und immer mehr Menschen erfüllen ihn sich zumindest im Kleinen. Drohnen stehen auf vielen Wunschlisten ganz weit oben – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.