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    Eureka schließt die zweite und letzte Tranche der Privatplatzierung

     

    NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

     

    Vancouver, British Columbia, 26. Oktober 2016 – Eureka Resources Inc. („Eureka“ oder das „Unternehmen“) (TSXV: EUK) gibt heute bekannt, dass es die zweite und letzte Tranche seiner nicht vermittelten Privatplatzierung von 3.500.000 Einheiten (die „Einheiten) zu einem Preis von 0,10 $ pro Einheit mit einem Gesamterlös von 350.000 $ abgeschlossen wurde (das „Angebot“). Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie (eine „Aktie“) und einem halben Aktienkauf-Warrant (jeder ganze Warrant, ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss des Angebots zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis von 0,15 $.

     

    Im Zuge der zweiten Tranche des Angebots konnte Eureka 2.750.000 Einheiten mit einem Bruttoerlös von 217.500 $ platzieren, wodurch der Erlös aus dem Angebot auf 350.000 $ ansteigt. Im Rahmen der beiden Tranchen wurden insgesamt 1.753.000 Einheiten von Insidern des Unternehmens erworben.

     

    In Verbindung mit dem Abschluss der zweiten Tranche bezahlte das Unternehmen Vermittlungsprovisionen in Höhe von insgesamt 6.432 $ in bar (6 % des vermittelten Erlöses) und gab 64.320 Vermittler-Warrants (jeweils ein „Vermittler-Warrant“) aus, was 6 % der von den Vermittlern platzierten Einheiten entspricht. Jeder Vermittler-Warrant, der eine Laufzeit von 24 Monaten ab Emission hat, berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Eureka-Einheit zu einem Preis von 0,10 $.

     

    Sämtliche im Rahmen des Angebots begebenen Aktienkauf-Warrants einschließlich der Vermittler-Warrants unterliegen einer vorzeitigen Fälligskeitsklausel, welcher zufolge die Warrants - sofern sie nicht bereits ausgeübt wurden - 30 Tage, nachdem der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange für einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen mehr als 0,35 $ pro Aktie beträgt, verfallen.

     

    Sämtliche im Zuge des Angebots begebenen Wertpapiere sind an eine viermonatige Haltefrist gebunden. Während dieser Frist dürfen die Wertpapiere nicht gehandelt werden. Die Haltefrist für die in der zweiten Tranche des Angebots begebenen Wertpapiere läuft am 27. Februar 2017 aus. Die in dieser Pressemeldung beschriebenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert und dürfen daher in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen vorliegt. Das Angebot ist der behördlichen Zustimmung vorbehalten.

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