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    Rudolf Wöhrl AG  805  0 Kommentare Gläubiger wählen gemeinsamen Vertreter – Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab 01.12.16 beantragt – Investorensuche vor Abschluss


    Die Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG haben auf der heutigen zweiten Gläubigerversammlung (AGV) Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Gerade einmal 21,7 Prozent der Stimmrechte bzw. des Nominalkapitals der Anleihe waren auf der zweiten AGV vertreten. Für Gloeckner hat sich eine Mehrheit von 87,2 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte ausgesprochen. Seine Aufgabe ist nun, im weiteren Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln und sie in die Gestaltung einer für alle Gläubigergruppen zustimmungsfähigen Lösung einzubringen.

    INFO: Die Rudolf Wöhrl AG befindet sich seit 6. September 2016 in einem Schutzschirmverfahren.

    Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

    Der Vorstand des Mode-Unternehmens hat nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Nürnberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ab 1. Dezember 2016 für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Gruppe und für deren 100-prozentigen Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG in Nürnberg, gestellt.

    Zuvor hatten die Gläubigerausschüsse beider Gesellschaften dieser Maßnahme einstimmig zugestimmt. Die Zustimmung des Gerichts vorausgesetzt, bleibt der Vorstand damit auch in dieser nächsten Phase der Sanierung im Amt und führt den Prozess weiter. Er wird dem Gericht einen vorläufigen Insolvenzplan vorlegen.

    Investorensuche vor Abschluss

    Oberstes Ziel des Unternehmens sei es den laufenden Investorenprozess für die Rudolf Wöhrl AG in den kommenden Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Derzeit sei eine einstellige Anzahl von Interessenten – sowohl strategische Adressen als auch Finanzinvestoren – in einer vertieften Unternehmensprüfung (Due Diligence), auf deren Basis verbindliche Angebote erwartet werden. Die Investorensuche soll bis Ende 2016 bzw. Anfang 2017 abgeschlossen sein.

    Hinweis: Die Familie Wöhrl ist unverändert zu einer unternehmerischen Partnerschaft mit einem Investor und zu einem weiteren Engagement als Gesellschafter der Rudolf Wöhrl AG bereit.

    „Zuversicht gewachsen“

    „Meine Zuversicht, dass Wöhrl sanierungsfähig ist und als Ganzes erhalten werden kann, ist heute größer als zu Beginn des Schutzschirmverfahrens. Wir haben in den vergangenen Monaten ein hohes Maß an Loyalität bei vielen Kunden und Lieferanten gespürt und die Geschäftsentwicklung durch zahlreiche Maßnahmen und Aktionen stabilisieren können. Dies zeigt, dass sich Wöhrl als starke Marke in unseren Kernmärkten auch gegen den Branchentrend positiv entwickeln kann. Wir haben durch das Schutzschirmverfahren keinerlei Einbußen im operativen Geschäft verzeichnen müssen, das stimmt uns positiv für die Zukunft. Mein besonderer Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser schwierigen Phase unseres Unternehmens weiter mit Herzblut und vollem Einsatz dabei sind“, so Andreas E. Mach, Vorstandsvorsitzender der Rudolf Wöhrl AG.

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    Anleihen Finder
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