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Zur Rose: Entscheid des Verwaltungsgerichts im Kanton Aargau: Elektronische Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich (deutsch)
Zur Rose: Entscheid des Verwaltungsgerichts im Kanton Aargau: Elektronische Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich
EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Zur Rose: Entscheid des Verwaltungsgerichts im Kanton Aargau: Elektronische
Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich
05.12.2016 / 17:35
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Frauenfeld, 5. Dezember 2016
Lesen Sie auch
Medienmitteilung
Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau:
Elektronische Rezeptübermittlung uneingeschränkt möglich
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat in seinem Urteil vom 16.
November 2016 über bestimmte Aspekte des Versandhandels mit Arzneimitteln
durch Zur Rose entschieden. Gemäss Gerichtsurteil dürfen Ärzte weiterhin
uneingeschränkt im Auftrag des Patienten ein Rezept elektronisch an Zur
Rose übermitteln. Zudem steht es den Ärzten weiterhin frei, Aktien von Zur
Rose zu halten oder zu erwerben. Somit ändert sich für die Ärzte im Kanton
Aargau aufgrund des Urteils nichts. Zur Rose freut sich über dieses Urteil.
Zum Hintergrund: Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2014 passte Zur
Rose das Versandmodell an. Entsprechend beschränkte sich die im Verfahren
des Verwaltungsgerichts zu entscheidende Frage nur noch auf den
Aktienbesitz.
Kontakt
Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation
E-Mail: lisa.luethi@zurrose.com, Telefon: +41 52 724 08 14
Zur Rose
Zur Rose, eine Tochtergesellschaft der Schweizer Zur Rose Group, ist eine
führende Versandapotheke und Ärztegrossistin sowie ein
Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitsbereich in der Schweiz und in
Deutschland. Mit ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und
qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich
zudem aus durch die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich
Arzneimittelmanagement, um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu
erhöhen. Dieses Schaffen von Mehrwerten, die ausgeprägte
Patientenorientierung sowie der Anspruch einer kostengünstigen
Medikamentenversorgung macht Zur Rose zu einem wichtigen strategischen
Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie. Die Standorte
von Zur Rose befinden sich in Frauenfeld (CH) und in Halle an der Saale
(DE) mit insgesamt rund 350 Mitarbeitenden. Zu den weiteren Unternehmen der
Zur Rose Group gehören die Versandapotheke DocMorris mit Sitz in Heerlen
(NL) sowie BlueCare in Winterthur (CH), der marktführende Anbieter von
vernetzenden Systemen im Schweizer Gesundheitswesen. Zur Rose Group ist die
grösste Online-Apotheke Europas. Insgesamt sorgen über 800 Mitarbeitende
für den Erfolg der Gruppe. Weitere Informationen auf www.zurrose.ch,
www.zurrose-pharma.com und www.zurrosegroup.com
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Ende der Medienmitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Zur Rose Group AG
Walzmühlestrasse 60
8500 Frauenfeld
Schweiz
Telefon: +41 52 724 08 14
Internet: www.zurrosegroup.com
ISIN: CH0199729366, CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
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