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    E.ON  321  0 Kommentare
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    Ändert das BVG-Urteil etwas am Trend?

    Lieber Leser,

    das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute geurteilt, dass die Energieversorgungsunternehmen wegen des von der Bundesregierung im Jahr 2011 verordneten Atomausstieges entschädigt werden müssen.

    Allerdings handelt es sich hierbei um ein Grundsatzurteil: Ob, wann, wie und in welcher Höhe Entschädigungen fließen können, müssen die Kläger E.ON, RWE und Vattenfall mit dem Gesetzgeber „verhackstücken“.

    Ganz nebenbei sanktioniert das BVG die Entscheidung der damaligen Bunderegierung, da es mit dem Grundgesetz weitgehend vereinbar sei. Dieser Punkt wurde ja auch von einigen Experten anders beurteilt.

    Für Sie als Investor stellt sich indes die Frage: Ändert das BVG-Urteil etwas an der Trend-Einschätzung der E.ON-Aktie? Meine Antwort lautet: Kurzfristig vielleicht, langfristig (noch lange) nicht!

    Die Begründung für meine Antwort finden Sie im Chart:

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    Kurzfristig, also heute, reagiert der Handel mit einer Aufwertung der Energieversorger: E.ON kann +3,8% auf 6,47 Euro zulegen. Langfristig schaut das wesentlich schlechter aus:

    Die E.ON-Aktie befindet sich seit Januar 2008 in einem Abwärtstrend, der durch immer tiefere Tiefs (pinkfarbene Linien) definiert wird. Um eine langfristige Trendwende einzuleiten, müsste die Notierung des DAX-Titels klar über die aktuell bei 9,76 Euro verlaufende Abwärtstrendlinie klettern. Allein dafür benötigt es von heute aus schon einen Wertzuwachs von mehr als +50%!

    Der 14-Monats-Relative Stärke Index (RSI) bestätigt diese Analyse: Der RSI ist bekannt für seine Qualitäten als Frühindikator. Doch von einem Kaufsignal ist auch der Trend-Intensitäts-Indikator noch weit entfernt. Tatsächlich wäre hier sogar ein Anstieg über die 50%-Marke geboten, da der RSI erst dann aus seiner seit 2008 anhaltenden Seitwärts-Bewegung nach oben ausscheren würde.

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    Ein Gastbeitrag von Andreas Sommer.

    Herzliche Grüße

    Ihr Robert Sasse

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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    E.ON Ändert das BVG-Urteil etwas am Trend? Lieber Leser, das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute geurteilt, dass die Energieversorgungsunternehmen wegen des von der Bundesregierung im Jahr 2011 verordneten Atomausstieges entschädigt werden müssen. Allerdings handelt es sich hierbei …

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