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    Kredit widerrufen  10039  0 Kommentare Widerrufsjoker: Rückabwicklung einer Baufinanzierung – die Berechnung der Nutzungsentschädigung - Seite 2

    Auf diesen Basiszins kommt ein Aufschlag. In vielen Fällen hat der BGH geurteilt, dass ein Aufschlag von fünf Prozent auf den Basiszins angebracht ist, beispielsweise als es im Jahr 2014 darum ging, dass Banken ihren Kunden die zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückzahlen mussten. Damals mussten die Banken diese Bearbeitungsgebühr zurückzahlen und zusätzlich eine Verzinsung von fünf Prozent über Basiszins erstatten.

    Auch bei der Rückabwicklung eines Kredits im Rahmen des Widerrufsjokers wurden lange fünf Prozent über Basiszins genommen, um den Anspruch des Kunden zu berechnen. Allerdings hat der BGH vor einigen Monaten entschieden, dass bei grundschuldbesicherten Darlehen (und damit bei so gut wie allen Baufinanzierungen) nur ein Zinssatz von 2,5 Prozent über Basiszins angebracht ist. Warum es zu diesem Schwenk kam, ist nicht nachvollziehbar – vielleicht war es auch ein politisches Zugeständnis an die Banken, deren Lobby sich massiv über die Rechtsprechung um Rahmen des Widerrufsjokers beschwert hat. Allerdings lässt der BGH eine Lücke in der Berechnung einer Rückabwicklung. Er sagt, dass sowohl Kreditinstitut als auch Verbraucher nachweisen können, dass im konkreten Fall ein höherer oder niedrigerer Nutzen als 2,5 Prozent über Basiszins gezogen wurde.

    Aber in der Praxis zeigt sich, dass zumeist weder Bank noch Verbraucher die Richter davon überzeugen können, von den „2,5 Prozent über Basiszins“ abzuweichen. Doch auch auf dieser Basis kommt für den Verbraucher häufig noch ein schöner Anspruch zusammen. Immerhin lag der Basis noch 2008 bei deutlich über drei Prozent, so dass sich für diesen Zeitraum ein Rückabwicklungszins von fast sechs Prozent ergibt. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Anspruch des Kunden auf Nutzenersatz umso höher ist, je älter das Darlehen ist und je stärker es getilgt wurde.

    Insbesondere Sondertilgungen fallen hier ins Gewicht, insbesondere dann, wenn sie schon vor längerer Zeit vorgenommen wurden. Wie hoch dieser in ihrem Fall ist, können Sie mit dem Rückabwicklungsrechner der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info abschätzen.

    Ein Beispiel: Ein Nutzer der IG Widerruf hat 2007 ein Darlehen mit einem Volumen von 340.000 Euro abgeschlossen. Er bezahlt einen Zins von 4,8 Prozent und eine Tilgung von einem Prozent. Zudem hat er in den ersten drei Jahren des Darlehens noch eine Sondertilgung von jeweils 10.000 Euro geleistet. Für ihn ergibt sich ein Anspruch auf Nutzenersatz von 24.000 Euro.

    Aber vergessen Sie nicht: Der Weg zu einer Rückabwicklung ist zumeist kein Selbstläufer. Unsere Erfahrungen bei der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass es durchaus sinnvoll sein, nicht auf das Maximum zu beharren, sondern eine gewisse Kompromissbereitschaft an den Tag zu legen. Häufig lässt sich damit der Widerruf eines Darlehens – außergerichtlich oder gerichtlich – sehr viel schneller über die Bühne bringen.

    Lassen Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft kostenlos und unverbindlich prüfen, ob der Widerrufsjoker auch für Sie in Frage kommt. Unter www.widerruf.info können Sie uns die Kreditunterlagen schicken. Diese werden anwaltlich geprüft und Sie erfahren, ob der Darlehensvertrag fehlerhaft ist und welche konkreten Schritte für Sie sinnvoll sind.  


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Kredit widerrufen Widerrufsjoker: Rückabwicklung einer Baufinanzierung – die Berechnung der Nutzungsentschädigung - Seite 2 Mit dem Widerruf eines Darlehens ist die Zielsetzung verbunden, einen Kredit rückabzuwickeln. Dabei gibt es einen entscheidenden Faktor, der den wirtschaftlichen Vorteil dieser Rückabwicklung bestimmt: die sogenannte Nutzungsentschädigung, auch Nutzenersatz genannt. Doch die ist nicht unumstritten.