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    Weltklasse  742  0 Kommentare 100 Millionen KFZ-Daten beim Zoll Datenbank der Kraftfahrzeugsteuerfälle erreicht neuen Rekord (FOTO)

    Bonn (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Die Zahl der Steuerfälle in der ZÜV-Datenbank der
    Kraftfahrzeugsteuer des Zolls hat vor wenigen Tagen die
    100-Millionen-Grenze überschritten. ZÜV steht für
    Zahlungsüberwachungsverfahren. Damit handelt es sich um eine der
    größten Datenbanken für die Verwaltung von Zahlungen und
    Einzugsermächtigungen weltweit.

    Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr
    durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben. Dazu waren
    zuvor schon die Datenbestände von 65 Millionen Kraftfahrzeugen von
    den Bundesländern an den Zoll übertragen worden. Seit der Übernahme
    wurden weitere 35 Millionen neue Zulassungen von den
    Zulassungsstellen über das Kraftfahrtbundesamt an die Hauptzollämter
    übermittelt. Insgesamt liegen also inzwischen rund 100 Millionen
    Datensätze für die Erhebung der KFZ-Steuer beim Zoll.

    Zuständig ist beim Zoll das Kompetenzzentrum für das Kassen- und
    Rechnungswesen des Bundes (KKR) in Bonn. Dort wurden seit Juli 2014
    23,2 Mio. Einzahlungen verbucht, 157,2 Mio. Lastschriften und 27,8
    Mio. Auszahlungen durchgeführt und 13,2 Mio. Mahnungen versandt.
    Insgesamt nimmt der Zoll pro Jahr rund 8,8 Mrd. Euro an
    Kraftfahrzeugsteuer ein.

    Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, zeigt
    sich zufrieden:

    "Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer war ein Kraftakt, auf den
    wir sehr stolz sein können. Das Überschreiten der 100
    Millionen-Grenze beweist jetzt einmal mehr die Leistungsfähigkeit und
    Flexibilität des Zolls. Von den Hauptzollämtern über die
    Vollstreckungsstellen bis hin zum Kompetenzzentrum für das Kassen-und
    Rechnungswesen des Bundes greifen hier alle Räder reibungslos
    ineinander."

    Zusatzinformation:

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ökologisch ausgerichtete
    Steuerart, die beispielsweise durch Steuerbefreiungen für Schlüssel-
    und Zukunftstechnologien, also z.B. Elektrofahrzeuge, die Nutzung von
    alternativen Energien im Bereich des Personen- und Gütertransports
    fördern soll. Am 1. Januar 2016 betrug der Fahrzeugbestand an
    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 61,5 Millionen.

    Das KKR wurde im Jahr 2006 eingerichtet. Es ist für die Abwicklung
    aller Ein- und Auszahlungen der Bundesverwaltung inclusive
    Folgeaktivitäten, die Durchführung von Kassenprüfungen sowie die
    sogenannte Systempflege zuständig.

    Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie unter:

    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrz
    eugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html

    Zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer unter:

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-d
    er-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html

    OTS: Generalzolldirektion
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120080
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120080.rss2

    Pressekontakt:
    Generalzolldirektion
    Pressestelle
    Stefan Kirsch
    Telefon: 0228-99 682 7200
    pressestelle.gzd@zoll.bund.de



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