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    DGAP-Adhoc  678  0 Kommentare IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio. (deutsch)

    IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    DGAP-Ad-hoc: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges

    IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018

    zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für

    neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    12.01.2017 / 18:30 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc Mitteilung

    Wien, 12. Jänner 2017

    NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN

    DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

    IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung

    2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot

    für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    Die IMMOFINANZ AG (die "Gesellschaft" oder "IMMOFINANZ") gibt bekannt, dass

    sie die Inhaber (die "Anleiheinhaber") ihrer EUR 515,1 Mio. 4,25% nicht

    nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN

    XS0592528870 (die "ausstehenden Schuldverschreibungen") einlädt, diese in

    Inhaberaktien der IMMOFINANZ ("Aktien") und in Inhaberaktien der BUWOG AG

    ("BUWOG", und diese Aktien "BUWOG-Aktien") zu wandeln/umzutauschen bzw. für

    die BUWOG-Aktien einen entsprechenden Geldbetrag zu erhalten (die

    "Wandlungseinladung"). Diese Wandlungseinladung richtet sich nicht an

    Retailinvestoren. Dies erfolgt zu den Bedingungen des von der Gesellschaft

    erstellten Angebotsdokuments vom 12. Jänner 2017 (das "Angebotsdokument").

    IMMOFINANZ beabsichtigt, Angebote bis zu 45% der ausstehenden

    Schuldverschreibungen anzunehmen und behält sich vor, die Annahmequote

    weiter zu erhöhen. Wenn mehr ausstehende Schuldverschreibungen zur Wandlung

    angeboten werden als die dann geltende Annhamequote beabsichtigt

    IMMOFINANZ, Angebote proportional anzunehmen.

    Die Wandlungseinladung dient der weiteren Vereinfachung und Optimierung der

    Kapitalstruktur, der Verbesserung der langfristigen Finanzierungskosten

    sowie der Reduktion der Gesamtverschuldung der IMMOFINANZ.

    Die Wandlungseinladung beginnt am 12. Jänner 2017, 19:00 Uhr MEZ und endet

    am 19. Jänner 2017 um 19:00 Uhr MEZ (das "Ablaufdatum"), sofern sie nicht

    verlängert wird.

    Mit Annahme der Wandlungseinladung erhalten die Anleiheinhaber (im

    jeweiligen Ausmaß in dem ausstehende Schuldverschreibungen jeweils zur

    Wandlung angenommen wurden):

    (i) Die Anzahl an Aktien und BUWOG-Aktien, zu denen sie gemäß den

    Bedingungen der ausstehenden Schuldverschreibungen berechtigt sind. Statt

    BUWOG-Aktien können Anleiheinhaber auch die Bezahlung eines entsprechenden

    Geldbetrags wählen, plus

    (ii) eine Prämie (die "Prämie"), die sich zusammensetzt aus:

    (a) einer Prämie zum Kurswert von EUR 0,7850 pro ausstehender

    Schuldverschreibung (die Differenz zwischen dem Schluss-Briefkurs der

    ausstehenden Schuldverschreibungen quotiert am 12. Jänner 2017 und den

    Schlusskursen der IMMOFINANZ- und der BUWOG-Aktien, die den ausstehenden

    Schuldverschreibungen unterlegt sind, am 12. Jänner 2017, und

    (b) einer Wandlungsprämie, die EUR 0,206 pro ausstehender

    Schuldverschreibung beträgt.

    Die Abwicklung des Wandlungsangebots soll am oder um den 24. Jänner 2017

    erfolgen. Dieses Angebot hat keine Auswirkung auf die Rechte jener

    Anleiheinhaber, die ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen nicht zur

    Wandlung anbieten.

    IMMOFINANZ AG gibt gleichzeitig ein Angebot für Wandelschuldverschreibungen

    über EUR 200 Mio. wandelbar in Aktien der IMMOFINANZ an institutionelle

    Investoren bekannt

    Die neuen Wandelschuldverschreibungen (die "neuen

    Wandelschuldverschreibungen") mit einer Mindeststückelung von EUR 100.000

    werden in einem beschleunigten Bookbuilding institutionellen Investoren

    unter Vorbehalt einer Kürzung zur Einhaltung bestehender

    Emissionsgenehmigungen der Gesellschaft angeboten. Die Angebotsgröße kann

    durch die Banken in Konsultation mit der Gesellschaft auf bis zu EUR 300

    Mio. erhöht werden, ausübbar bis zum 19. Jänner 2017 zur Gänze oder

    teilweise und hängt unter anderem von der Annahmequote der

    Wandlungseinladung ab.

    Die neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Kupon zwischen

    1,375% und 2,000% per annum angeboten. Eine Reduzierung des Kupons um 0,5%

    erfolgt ab der Zinszahlungsperiode, die unmittelbar auf den Tag folgt, an

    dem die Gesellschaft ein Investment Grade Rating von S&P, Moody's oder

    Fitch erhalten hat und solange ein Investment Grade Rating aufrecht ist

    (vorbehaltlich einer drei monatigen Übergangsfrist). Die neuen

    Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nominales ausgegeben und

    getilgt und sind im Jänner 2024 fällig. Der anfängliche Wandlungspreis wird

    mit einer Prämie zwischen 30% und 40% über dem Referenzaktienkurs

    festgesetzt werden. Der Referenzaktienkurs ist der Schlusskurs der Aktien

    der IMMOFINANZ an der Wiener Börse am 12. Jänner 2017. Der Kupon und die

    Wandlungsprämie werden nach dem beschleunigten Bookbuilding, das

    voraussichtlich heute, am 12. Jänner 2017 stattfindet, festgelegt. Inhaber

    der neuen Wandlungsschuldverschreibungen haben ein Rückzahlungsrecht im

    Jahr 2022 zum Nominalwert eineschließlich aufgelaufener Zinsen.

    Bei der Ausgabe der neuen Wandelschuldverschreibungen unterliegt IMMOFINANZ

    einem Lock-up hinsichtlich Aktien der Gesellschaft mit den üblichen

    Ausnahmen, der 90 Tage nach Abwicklung der Transaktion endet.

    Ab Februar 2020 hat die IMMOFINANZ das Recht, die neuen

    Wandelschuldverschreibungen zur Gänze, aber nicht teilweise, zu tilgen,

    wenn der Wert der Aktien, der einer Wandelschuldverschreibung im Nominale

    von EUR 100.000 unterliegen, an mindestens 20 Handelstagen innerhalb eines

    Zeitraums von nicht mehr als 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen

    mindestens EUR 130.000 an diesen Handelstagen geltenden Wandlungspreises

    erreicht. Dieser Zeitraum darf nicht früher als 15 Handelstage vor der

    Veröffentlichung der Kündigungsmitteilung geendet haben (alles wie in den

    Anleihebedingungen der neuen Wandelschuldverschreibungen definiert).

    Bei einem Kontrollwechsel haben die Inhaber der neuen

    Wandelschuldverschreibungen das Recht, diese zum Nominale samt angelaufener

    Zinsen zu kündigen oder sie innerhalb von zehn Tagen nach Verlautbarung des

    Kontrollwechsels zu einem herabgesetzten Wandlungspreis in Aktien zu

    wandeln (wie in den Anleihebedingungen der neuen

    Wandelschuldverschreibungen beschrieben). Zur Klarstellung: Im Fall einer

    Verschmelzung mit der CA Immobilien Anlagen AG bestehen die neuen

    Wandelschuldverschreibungen weiter, und der anzuwendende Wandlungspreis

    wird gemäß dem Verschmelzungsverhältnis wie in den Anleihebedingungen der

    neuen Wandelschuldverschreibungen beschrieben angepasst.

    Es ist geplant, ein Listing der Wandelschuldverschreibung im Dritten Markt

    (MTF) der Wiener Börse zu beantragen.

    Der Emissionserlös soll zur teilweisen Finanzierung der incentivierten

    Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2018, zur Refinanzierung bestehender

    Finanzverbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet

    werden.

    Schuldverschreibungsinhaber können eine Kopie des Angebotsdokuments unter

    Kontaktnahme beim Exchange & Information Agent, Deutsche Bank AG London

    Branch, Attn.: Debt & Agency Services, Email: xchange.offer@db.com, Tel.:

    +44 (0)20 7547 5001

    Hinweise und Beschränkungen

    Diese Bekanntmachung beinhaltet oder stellt weder ein Angebot noch eine

    Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Kauf oder die Zeichnung von

    Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

    einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche

    Aufforderung ungesetzmäßig wäre.

    Diese Bekanntmachung ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in

    den vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten

    Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine

    Registrierung unter oder eine Ausnahme vom U.S. Securities Act aus 1933

    idgF erfolgte. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den

    vereinigten Staaten von Amerika müsste mithilfe eines Prospekts erfolgen,

    der von der Gesellschaft bezogen werden könnte und detaillierte

    Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie

    Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von

    Wertpapieren und den vereinigten Staaten von Amerika.

    Die Wertpapiere, auf die hier Bezug genommen wird, dürfen nicht in

    Australien, Kanada oder Japan oder für Rechnung oder zum Nutzen einer in

    Australien, Kanada oder Japan aufhältigen Person oder einer Person mit

    einer solchen Nationalität oder Staatsbürgerschaft verkauft werden.

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    12.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: IMMOFINANZ AG

    Wienerbergstraße 11

    1100 Wien

    Österreich

    Telefon: +43 (0) 1 88090 - 2290

    Fax: +43 (0) 1 88090 - 8290

    E-Mail: investor@immofinanz.com

    Internet: http://www.immofinanz.com

    ISIN: AT0000809058

    WKN: 911064

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market

    in Frankfurt ; Warschau, Wien (Amtlicher Handel /

    Official Market)

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    536071 12.01.2017 CET/CEST





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