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     1592  0 Kommentare Rückabwicklung einer Lebensversicherung: So gehen Sie vor - Seite 2

     

    Im konkreten Beispiel sieht die Rechnung so aus: Dem Versicherten stehen seine Einzahlungen in Höhe von 28.500 Euro zu. Dazu kommt eine Verzinsung in Höhe jener Rendite, die die Versicherung erzielt hat, indem sie mit dem Geld des Kunden gearbeitet hat. In aller Regel wird dazu die Nettoverzinsung auf die Kapitaleinlagen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft herangezogen, die zumeist zwischen vier und fünf Prozent schwankt. In unserem Fall wies die Versicherung eine durchschnittliche Nettoverzinsung ihrer Kapitalanlagen von 4,3 Prozent p.a. aus. Rechnet man dies über 15 Jahre, so werden aus den 28.500 Euro, die der Kunde Monat für Monat eingezahlt hat, immerhin 38.000 Euro.

     

    Diese 38.000 Euro sind also die Forderung des Kunden bei einer Rückabwicklung der Versicherung. Diese Summe ist um 13.500 Euro höher als der von der Versicherung gebotene Rückkaufswert von 24.500 Euro. In der Regel nehmen die Gerichte von dieser Summe noch einen kleinen Abschlag vor, weil die Versicherung ja schließlich in den 15 Jahren Laufzeit einen Schutz für den Todesfall geboten hat. Doch dieser Abschlag ändert nichts an dem deutlich überlegenen Ergebnis einer Rückabwicklung.

     

    Wie ist nun die sinnvollste Vorgehensweise um zu prüfen, ob eine Rückabwicklung für Sie in Frage kommt?

     

    1. Lassen Sie ihren Versicherungsvertrag auf eine fehlerhafte Widerspruchsinformation prüfen, z.B. kostenlos bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info/lebensversicherung. Ist der Vertrag korrekt, besteht keine Möglichkeit, aktiv zu werden. Werden Fehler festgestellt, geht es weiter bei Punkt 2.

     

    2. Haben Sie noch keine Rechtsschutzversicherung (RSV), dann können Sie jetzt einen solchen Vertrag abschließen. Benötigt wird eine Absicherung für Vertragsrecht. Diese ist in der Regel im Modul „Privat-Rechtsschutz“ enthalten ist. Doch Vorsicht: Viele Versicherungen haben dieses Vorgehen mittlerweile ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung erfahren Sie, welche RSV für Sie noch in Frage kommt.

     

    3. Als nächstes erklären Sie gegenüber Ihrer Lebensversicherung den Widerspruch gegen die Lebensversicherung. Dazu können Sie beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf verwenden.

     

    4. In der Regel wird die Versicherung diese Forderung zurückweisen und Ihnen erklären, dass keine Grundlage für den Widerspruch besteht. Lassen Sie sich davon aber nicht abschrecken!

     

    5. Nun sollten Sie einen Fachanwalt mit der Durchführung des Widerspruchs beauftragen, beispielsweise einen Kooperationsanwalt der IG Widerruf. Er wird bei ihrer Rechtsschutzversicherung Deckung beauftragen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen (mit Ausnahme einer möglichen Selbstbeteiligung). Dann wird er die nötigen rechtlichen Schritte gegen ihre Lebensversicherung vornehmen.

     

    In der Regel wird eine Klage gegen die Lebensversicherung nötig sein. Die Chancen, einen solchen Prozess zu gewinnen oder zumindest einen lukrativen Vergleich zu erzielen, sind jedoch sehr gut. Durch die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung ist Ihr Kostenrisiko zudem minimal.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Rückabwicklung einer Lebensversicherung: So gehen Sie vor - Seite 2 Mit dem Widerspruch bzw. Widerruf einer Renten- oder Lebensversicherung können sich Versicherte auf elegante Art und Weise von ihrer Police lösen. Dieses Vorgehen bringt zumeist massive Vorteile im Vergleich zu einer Kündigung. Voraussetzung sind falsche Widerspruchsinformationen im Vertrag sowie ein bisschen Hartnäckigkeit. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hilft bei der Umsetzung.