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     2226  0 Kommentare Neues Prospektrecht – was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt wissen müssen?


    Neues Prospektrecht vor der Tür! Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Prospektrecht zu überarbeiten. Ziel soll dabei unter anderem sein, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einfacher am Kapitalmarkt partizipieren zu lassen. Auch das deutsche Wertpapierprospektgesetz könnte durch die neue Verordnung verändert bzw. in Teilen sogar verdrängt werden. Laut Medienberichten könnte die neue EU-Prospektverordnung noch im ersten Halbjahr dieses Jahres in Kraft treten. Einige wenige Regelungen sollen dann bereits unmittelbar gelten. Welche das sind und wie genau sich das Prospektrecht verändern wird, haben die Kapitalmarktexperten und Juristen Ingo Wegerich und Helmut Höfer der Börsen-Zeitung geschildert.

    Hier finden Sie den Originalartikel aus der Börsen-Zeitung vom 11.02.2017:

    „Neues Prospektrecht nimmt Form an“

    Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen in der Finanzierung – Auch Daueremittenten und Folgeemissionen profitieren

    Von Ingo Wegerich und Helmut Höfer

    Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf neue Vorschriften zur Überarbeitung des Prospektrechts verständigt. Ausgangspunkt für das neue Prospektrecht war die Konsultation der EU-Kommission in 2015 zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, das sogenannte Grünbuch. Ziel ist unter anderem, die Refinanzierung über den Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich zu vereinfachen. Die USA und Asien dienen hier als Vorbild.

    Um eine einheitliche Anwendung der Prospektvorschriften in der Union zu gewährleisten, wurde als Rechtsakt nun eine Verordnung gewählt, die anders als eine Richtlinie unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt. Das deutsche Wertpapierprospektgesetz wird dadurch insbesondere im Bereich des materiellen Prospektrechts weitgehend obsolet und durch die neue Verordnung verdrängt.

    Es ist davon auszugehen, dass die Prospektverordnung noch im ersten Halbjahr dieses Jahres in Kraft treten wird. Einige wenige Regelungen gelten dann bereits unmittelbar. Einige neu vorgesehene Schwellenwerte als Ausnahmen von der Prospektpflicht sollen nach zwölf Monaten gelten, während das Gros der Regelungen erst 24 Monate nach Inkrafttreten Anwendung finden wird.

    Großer Kreis

    Die neue Prospektverordnung sieht insbesondere Erleichterungen und Kosteneinsparungen bei der Kapitalaufnahme von KMU vor – nach Einschätzung der Kommission würden jährlich 320 KMU-Prospekte hiervon profitieren. Unter die vorgesehenen Erleichterungen bei Folgeemissionen würden jährlich sogar 700 von 935 Dividendenprospekten (zum Beispiel Aktien) fallen. Aber auch Daueremittenten werden profitieren.

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    Anleihen Finder
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